Feldkirch Zu Beginn des zweiten Prozesstages gibt Soner Ö. noch einmal eine Erklärung ab. Er bereue die Tat zutiefst, seine Ausführungen am Vortag seien keine Rechtfertigung. Anschließend ist Reinhard Haller am Wort. Er hat das psychiatrische Gutachten erstellt und darin festgehalten, dass Soner Ö. zurechnungsfähig ist, allerdings eine Persönlichkeitsstörung vorliege. Und zwar aus drei Gründen.
Schon als Achtjähriger habe Soner Ö. geraucht, später kamen Cannabis, Kokain, Heroin dazu. Seit zehn Jahren nehme er keine illegalen Drogen mehr. Nach der Rückkehr aus der Türkei habe er allerdings viel Alkohol getrunken und Tabletten genommen. „Die Suchtproblematik und kriminelles Verhalten ziehen sich durch das Leben durch.“ Aber haben die Suchtmittel eine Geisteskrankheit ausgelöst oder war er bei der Tat stark beeinflusst? Nein, sagt Haller. Sie hätten aber zu einer Persönlichkeitsstörung geführt. Außerdem ortet er Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung, die von der Folter und dem Krieg stammen könnten – sofern er sie erlebt hat. „Eine Persönlichkeitsstörung ist keine Krankheit“, schließt Haller.