Feldkirch Der 36-Jährige bekennt sich am Landesgericht nicht schuldig. Der zweifache Familienvater gibt an, dass er vor 15 Jahren zeitweise in der Türkei gelebt habe, hin und wieder aber auch in Bulgarien. So habe er sich 2005 bereits zum ersten Mal in Sophia zur Prüfung angemeldet, bestanden habe er jedoch nicht. Nach seiner Militärzeit in der Türkei habe er dann 2008 und 2009 nochmals in Bulgarien Fahrstunden genommen, die entsprechenden Kurse besucht und 2010 schlussendlich die Prüfung für Pkw und Motorrad hinter sich gebracht. Die Fahrschule habe ihn benachrichtigt, dass er bestanden habe, er sei hin und habe das Dokument abgeholt.
Einfach mitgenommen
„Haben Sie die Daten nicht kontrolliert?“, will Richterin
Nadine Heim wissen. Im Führerschein, der sich nach einer Untersuchung des
kriminaltechnischen Labors als Fälschung herausstellte, war nämlich als Ausstellungsdatum
2005 angegeben. „Das muss die Polizei wissen. Ich habe nur die Vorderseite
angesehen, reingeschaut habe ich nicht, sondern die Papiere einfach
mitgenommen“, so der Angeklagte. Auch den Namen der Fahrschule kann er nicht
nennen. Es sei ein bulgarischer Name gewesen, den er sich nicht gemerkt habe.
Eine Rechnung für den Kurs und Prüfungsgebühren habe er damals schon erhalten,
doch wie die Fahrschule hieß, daran könne er heute beim besten Willen nicht mehr
sagen, so der 36-Jährige.
Aufgeflogen ist der Schwindel, als der Mann den Führerschein
in einen österreichischen umschreiben lassen wollte. „Ich hätte den Schein doch
nicht vorgelegt, wenn ich von der Fälschung gewusst hätte“, beteuert der Mann.
Bei der Fahrerlaubnis waren die Daten offensichtlich manipuliert und das
Lichtbild ausgetauscht worden. Für die Fälschung besonders geschützter Urkunden
wird der bislang Unbescholtene zu einer Geldstrafe von insgesamt 1980 Euro
verurteilt. 495 davon muss er bezahlen. Der Rest wird auf Bewährung
ausgesprochen.