Letzte Runde im Harder Grundstücksdeal

Alle warten auf das Urteil erster Instanz und hoffen auf Abschluss der Causa.
Feldkirch 2015 verkaufte ein damals 96-Jähriger in Hard ein Grundstück um 50.000 Euro. Nach Umwidmung wäre dieses jedoch rund 800.000 Euro wert. Der Gedanke eines „illegalen Schnäppchens“ kommt auf, der Sohn des Verkäufers, selbst Rechtsanwalt, klagt auf Unwirksamkeitserklärung des Kaufvertrages. Die Gegenseite glaubt, dass der Hochbetagte sehr wohl wusste, was ihm wichtig war und was er wollte. Nämlich, dass dort weiterhin Kühe grasen, behauptet die Beklagtenseite. „Der betagte Techniker war nicht geschäftsfähig“, sagen jedoch mittlerweile fünf Gutachten. Mehrere Zeugen wurden einvernommen, sie berichteten Unterschiedliches, doch die Beklagtenseite wollte noch einen letzten hören. Der betagte Zeuge hatte sich bei der letzten Verhandlung grippebedingt entschuldigt. Mit ihm hatte sich der Verkäufer vor vielen Jahren angeblich über Kühe unterhalten. Auch gestern erschien der ältere Herr nicht und die Beklagtenseite verzichtet auf ihn. Was Beklagtenvertreter Nicolas Stieger jedoch nach wie vor wünscht, ist ein weiteres Gutachten. Ein solches wird nicht eingeholt, was Stieger rügt.
Übereinstimmende Gutachten
Das erste Gutachten wurde zehn Tage nach Vertragsabschluss eingeholt, danach immer wieder weitere. Der zuletzt befragte Neurologe bestätigte ebenfalls die nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit. Demenz und Verwirrung finden oft schleichend statt. Es sei durchaus möglich, dass jemand seinen Heimweg genau beschreiben oder sich über Dinge, die Jahrzehnte lang im Beruf wichtig waren, unterhalten kann. Niemandem fällt dann die geistige Einschränkung auf. Wenn der Patient bei einer Untersuchung auf die Bitte: „Zählen Sie mir ein paar Tiere auf“, oder auf die Frage: „Welche Worte, die mit ‚S‘ beginnen, kennen Sie?“, antwortet: „Das gibt es nicht“, merke man, dass etwas nicht stimme, erklärte der Facharzt Miklos Marosi in der letzten Verhandlung.
Vorerst Schluss
Richterin Sieglinde Stolz schließt die Verhandlung. Klagsvertreter Karl Schelling rechnet, dass ihm das erstinstanzliche Urteil in rund zwei bis drei Monaten zugestellt wird. Ebenso rechnet er damit, dass es die Gegenseite – im Falle einer Niederlage – bekämpft. Dann ist einen Monat Zeit für die Berufung, danach wieder drei bis vier Monate bis zur zweitinstanzlichen Entscheidung. Vor Sommer ist somit kaum mit einer Endentscheidung zu rechnen.