Ein „unabsichtlicher“ Handydiebstahl

Frau steckte in Postamt Mobiltelefon ein. Allerdings nur irrtümlich, sagt sie.
Dornbirn Die Beschuldigte kommt schon weinend daher, setzt sich auf die Anklagebank im Bezirksgericht Dornbirn und bekennt sich schuldig. Ja, der Vorwurf stimme. In der Tat hätte sie beim Postamt Dornbirn ein Handy von der Ablage genommen und es in ihre Tasche gesteckt.
Aber es sei nur „irrtümlich“ geschehen. In Wirklichkeit beflecke keine Schuld ihr reines Gewissen. „Ich habe das Handy nicht wissentlich eingesteckt“, lässt sie vom türkischen Dolmetscher übersetzen und: „Ich wollte es definitiv nicht stehlen.“
Konfuse Verantwortung
Richter Frank Plasinger reagiert verständlicherweise etwas perplex auf diese Aussage. „Ja, aber warum haben Sie’s denn eingesteckt?“ verlangt er eine plausible Begründung. Doch die bleibt so konfus wie die erste Darlegung der Beschuldigten, denn die bleibt dabei: „Ich habe es nicht mitgenommen, um es mir anzueignen.“
Nun gilt es, das von wirren Rätseln umrankte Motiv der Täterin zu ergründen. Da liefert sie selbst eine mögliche Erklärung: „Ich habe jede Menge Sorgen und bin psychisch angeschlagen. Ich bin geistig abwesend und auch am Arbeitsplatz dafür bekannt, dass ich unkonzentriert bin.“ So könne es sein, dass sie nicht wusste, was ihre rechte Hand damals im Postamt tat. Ein Vorgang, der übrigens auf Video aufgezeichnet wurde. „Man sieht hier deutlich, wie da das Handy in ihre Tasche wandert“, kommentiert der Richter die Aufzeichnung.
Darauf entgegnet die Angesprochene in deutlich wachsender Verzweiflung: „Ich wollte es damals ja wieder zurückbringen. Doch erst morgen oder übermorgen oder einfach bei der nächsten Gelegenheit. Wissen Sie, ich war überfordert und meine Deutschkenntnisse schlecht.“ Und überhaupt: Wie hätte sie das denn erklären sollen? Wie glaubhaft begreiflich machen, dass sie unschuldig ist? So sei der unausweichliche Entschluss in ihr gereift: „Es war mir schlicht nicht möglich, es zurückzubringen.“ Das tat dann schließlich die Polizei, die über die Videoaufzeichnung auf die Spur der Beschuldigten kam. Jetzt spricht der Richter der Frau ins Gewissen: „Wissen Sie, Sie sind bisher unbescholten. Ich hätte es bei einer Diversion, also bei einem außergerichtlichen Tatausgleich ohne Verurteilung, belassen können. Aber bei Ihnen fehlt mir, dass Sie zu Ihrer Verantwortung stehen.“
Schlussendlich geständig
Die Angeklagte versteht das Signal. Weinkrämpfe beginnen sie zu schütteln. Sie schluchzt und beginnt nun so zu schreien, dass es sogar draußen in den Gängen widerhallt. „Ja, ich gestehe den Diebstahl!“, überwindet sie sich. Richter Plasinger kommt ihr dennoch mit einer Diversion entgegen. Die Frau muss eine Geldbuße von 160 Euro bezahlen, bleibt aber strafrechtlich unbescholten.