Dem Glas zu viel auf der Spur

Wie Alkoholtests von der Polizei durchgeführt werden.
Bregenz „An einem Sonntagmorgen im Hochsommer hat ein Autolenker in Schlangenlinien die gesamte Breite der L190 in Lauterach befahren. Nach dem Anhalten ist dieser aus der Fahrertür gestürzt und hat sich während der Kontrolle beinahe in das Dienstauto erbrochen. Minuten später waren an selber Stelle zahlreiche Radfahrer unterwegs“, zeigt Peter Rüscher von der Landespolizeidirektion die Wichtigkeit der Alko-Kontrollen auf. 38.600 Alkovortests haben die Vorarlberger Polizeibeamten 2019 durchgeführt – bei Schwerpunktkontrollen und durch Dritte angezeigte Fälle. 1625 Alkolenker konnten aus dem Verkehr gezogen werden. „Alkoholisierte Fahrzeuglenker stellen eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar, nicht nur für sich selbst, sondern auch für unschuldige Verkehrsteilnehmer wie Kinder, die auf dem Heimweg von der Schule sind“, weist der Mediziner Wilhelm Gruber (54) mit seiner Erfahrung als Notarzt und im polizeiärztlichen Dienst hin. „Laut einer Studie des Gesundheitsministerium konsumieren 70 Prozent der Erwachsenen regelmäßig Alkohol“, fügt er hinzu.

„Das Gerät erkennt die in der Atemluft vorhandenen Alkoholmoleküle.“
Wilhelm Gruber, Notarzt und polizeiärztlicher Dienst
So wird kontrolliert
Wird ein Fahrzeug angehalten, prüfen die Beamten zunächst die Gültigkeit der Dokumente. „Wir fragen beispielsweise wohin der Lenker unterwegs ist“, erläutert der 53-jährige Rüscher. Das geschulte Auge der Beamte erkennt in dem jeweiligen Fall eine mögliche Beeinträchtigung. Nun wird gefragt, ob der Lenker mit einem Alkovortest einverstanden sei. Seit 2005 kommen die kalibrierten Alkovortestgeräte zum Einsatz. „Einmal tief Luft holen und mit einem gleichmäßigen Luftstrom in das Gerät pusten. Ist die Menge von bis zu vier Litern erreicht, ertönt ein Ton. Das Gerät erkennt die in der Atemluft vorhandenen Alkoholmoleküle“, so Gruber. „Mit einem Vortest macht man sich nicht strafbar“, sagt Rüscher. Wird Alkohol nachgewiesen, müssen die Polizisten bis zum Test mit dem geeichten Alkomaten (Neupreis 9000 Euro) insgesamt 15 Minuten nach Anhalten des Fahrzeugs zuwarten. In der Zeit werden die Probanden beaufsichtigt – dürfen nicht rauchen, trinken oder essen. „Hält sich der Fahrer nicht daran, ist das eine Verweigerung, die illegal ist, und mit der Strafe einer schweren Alkoholisierung geahndet wird“, sagt Rüscher. Bis zu 5800 Euro Strafe müssen dann berappt werden. Für den rechtskräftigen Alkomattest (seit 1987) wird tief eingeatmet und gleichmäßig in das Mundstück geblasen. Dies wird wiederholt. Ist der Test erfolgreich, druckt das Gerät einen Messstreifen mit zwei verwertbaren Ergebnissen aus. „Der abgedruckte Wert wird in Milligramm pro Liter angegeben und muss mit zwei multipliziert werden, um den Promillegehalt zu erhalten“, so Gruber.

In den letzten zehn Jahren konnte Rüscher mehr Einsicht bei den Fahrern feststellen. Über der Höchstgrenze von 0,5 Promille ist es verboten ein Fahrzeug zu lenken. Nicht mehr als 0,1 Promille gilt z.B. für Probeführerscheinbesitzer; nicht mehr als 0,8 Promille bei Fahrrad- und E-Bike-Lenkern. Ist ein Alkotest aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, wird durch einen ermächtigten Arzt eine Blutabnahme zur Bestimmung des Blutalkoholgehaltes durchgeführt. Es sei, so Rüscher, aber notwendig, die Polizei an Ort und Stelle zu informieren, dass aus gesundheitlichen Gründen kein Test durchgeführt werden kann. „Mir ist kein Fall bekannt, bei dem die Blutanalyse ein günstigeres Ergebnis ergeben hat.“
Tests und Grenzwerte
» 38.600 von der Polizei durchgeführte Alkoholvortests 2019
» 1625 Alkolenker wurden im Jahr 2019 aus dem Verkehr gezogen
» 0,5 Promille Alkohol im Blut bedeuten doppeltes, 0,8 Promille fünffaches und 1,6 Promille 25-faches Unfallrisiko