Wien, Feldkirch Auch im heimischen Strafvollzug sind mit Bestätigung erster Infektionen mit dem Coronavirus Sicherheitsmaßnahmen in Kraft getreten. Tischbesuche in Justizanstalten sind vorerst nicht mehr möglich. Die Sicherheitsmaßnahmen seien in Kraft getreten, „um einer allfälligen Einschleppung von Infektionskrankheiten und deren Verbreitung vorzubeugen“, wie Ressortmediensprecherin Christina Ratz am Mittwochnachmittag erklärte.
Glasscheibenbesuche möglich
Tischbesuche sind vorerst nicht möglich, Glasscheibenbesuche sind dagegen vorläufig bis Ende März erlaubt. Gestrichen wurden Führungen durch die Justizanstalten und die Verpflegung externer Personen in den Kantinen der Gefängnisse. Die Generaldirektion für den Strafvollzug hat außerdem besondere Maßnahmen zur Desinfektion der Besucherbereiche in den Haftanstalten angeordnet. Möglich ist, dass Häftlinge Freigänge und Haftunterbrechungen im Licht der jüngsten Entwicklungen nicht mehr gewährt bekommen. Dies wird „von Risikoabschätzungen im Einzelfall“ abhängig gemacht, meinte Ratz. Die Maßnahmen der Generaldirektion sind mit dem ministeriumsübergreifenden Krisenstab zu Corona abgestimmt, an dem die Strafvollzugsverwaltung aktiv teilnimmt.
Am Haupteingang zum Landesgericht Feldkirch prangt seit Donnerstag ein Informationsblatt für Besucher. Eckert
Am Landesgericht Feldkirch informiert seit Donnerstag ein Anschlag direkt am Haupteingang Häftlingsbesucher darüber, dass voraussichtlich bis Ende März keine Tischbesuche mehr möglich sind.
Der Vorarlberger Rechtsanwalt Thomas Raneburger kam bei seinen Häftlingsbesuchen erstmals in den „Genuss“ einer Schutzmaske. Eckert
Auch Anwälte, die Häftlinge zu einem Gespräch in der Justizanstalt aufsuchen, müssen während ihres Aufenthaltes im Gefängnis einen Mundschutz tragen. Rechtsanwalt Thomas Raneburger, der heute einen Mandanten im Gefängnis besuchte, nimmt es mit Humor, wie das Selfie zeigt. „Die Wachen tragen keinen Mundschutz, der Häftling drin auch nicht, sondern nur ich, das fand ich amüsant“, so Raneburger.