Von Zuverdienst und Familienbonus Plus

VN-Telefonaktion mit AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer bringt Licht in den Steuerdschungel.
Schwarzach AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer nahm gestern in der VN-Redaktion das Telefon zwischen 13 und 14 Uhr ab und beantwortete den VN-Lesern individuelle Fragen zum Thema Arbeitnehmerveranlagung.
Woher bekomme ich die Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung?
Die Formulare bekommen Sie direkt beim Finanzamt, manche Gemeinden haben sie auch aufliegen.
Was muss ich beim Familienbonus Plus berücksichtigen?
Wenn Sie den Bonus monatlich vom Arbeitgeber bereits mit dem Lohn oder Gehalt ausbezahlt bekommen, ist wichtig, dass Sie den Familienbonus Plus in jedem Fall in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (ANV) bei allgemeinen Daten zusätzlich ankreuzen. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie den Bonus analog zu Ihrem Lohnzettel in der ANV anführen.
Da meine Pension kaum reicht, verdiene ich geringfügig dazu. Auf was muss ich mich nächstes Jahr einstellen?
Sie müssen wissen, dass für das Finanzamt Ihr Gesamteinkommen zählt. Wenn Sie beispielsweise eine Pension in der Höhe von 900 Euro haben und monatlich 300 Euro geringfügig dazuverdienen, dann sind Sie lohnsteuerpflichtig. Sie müssen mit einer Nachforderung ihres Wohnsitzfinanzamts rechnen. Außerdem müssen Sie verpflichtend eine ANV bis 30. September machen. Wenn Sie zu ihrer Hauptbeschäftigung eine zusätzliche geringfügige Arbeit angenommen haben, werden neben der Lohnsteuer auch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die selbst bezahlten Sozialversicherungsbeiträge kann man aber in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
Wieso bekomme ich für meine Personenversicherung (Unfallversicherung) keine Bestätigung mehr von der Versicherung?
Wenn es bei Ihrer Personenversicherung eine Vertragsänderung gab, wie beispielsweise die Ausweitung der Unfallversicherung auf ihre Kinder, dann ist dies als Neuvertrag zu sehen. Verträge nach 31. 12. 2015 sind nicht mehr absetzbar. Darum erhalten Sie keine Bestätigung mehr.
Sollte mein Arbeitgeber insolvent werden, auf was muss ich achten?
Wird Ihr Arbeitgeber insolvent, werden offene Löhne bzw. Gehälter vom Insolvenzentgeltfonds geleistet. Sie müssen daher im darauffolgenden Jahr die Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend durchführen.
Maßnahme zur Coronavirus-Eingrenzung: Die AK setzt die Steuerspartage ab 16. März aus. Sie werden voraussichtlich im Herbst fortgesetzt.
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