AK fordert Klarheit für Wohnungswechsel

Vorarlberg / 23.03.2020 • 22:30 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
AK fordert Klarheit für Wohnungswechsel
Die Arbeiterkammer Vorarlberg fordert eine gesetzliche Regelung für Wohnungsübergabetermine. VN/SCHWEIGKOFLER

Neue Corona-Verordnung lässt bei anstehenden Wohnungswechseln vieles unklar, kritisiert Kammer und fordert Klarstellung.

Feldkirch Im “2. COVID-19-Gesetz”, das seit Montag, 23. März, gilt, werden die Fristen für Räumungsklagen bis einschließlich 30. April gehemmt, das heißt, Vermieter können die Wohnungen über das Mietende hinaus den Mietern überlassen, ohne dass der Mietvertrag “stillschweigend verlängert” wird. Die AK Vorarlberg kritisiert nun, dass die meisten Wohnungswechsel, die außerhalb von Gerichtsverfahren stattfinden, damit nicht behandelt werden. Hier sollte Klarheit hergestellt werden. Jetzt einen Umzug zu bewerkstelligen sei selbst für gesunde Menschen außerhalb der Risikogruppen nur schwer zu bewerkstelligen. Ganz zu schweigen von gesundheitlich vorbelasteten Menschen.

Seitens des Gesetzgebers sollten idealerweise nun auch die zivilrechtlich geltenden Wohnungsübergabetermine für eine bestimmte Dauer ausgesetzt werden, damit den Mietern im Nachhinein keine Schadenersatzforderungen drohen und auch Rechtssicherheit besteht. „Solange keine klare Regelung vorliegt, sind Mieter und Vermieter jetzt aufgrund der Umstände selber aufgefordert, solidarisch zu agieren und einvernehmliche Lösungen zu finden“, betont AK-Juristin Ulrike Stadelmann. „Auch die Immobilienmakler sind angehalten, jetzt keinen Druck auszuüben.“