Verwirrung um Teilnehmerzahl: Nicht nur Verwandte dürfen zum Begräbnis

So sieht die neue Definition des „engsten Familienkreises“ aus.
Wien Schwarz auf weiß gibt es keine Antwort, wie viele Personen nun an Begräbnissen teilnehmen können. Die Teilnehmerzahl wird im jüngsten Erlass des Gesundheitsministeriums nicht mehr mit einer Zahl, sondern mit dem Begriff „engster Familienkreis“ definiert. Wie groß dieser sein kann, ist Auslegungssache. Unterm Strich gilt: Bis zu 30 Personen sind möglich, wie es von Landesseite auf VN-Anfrage heißt.
Verwirrung um Teilnehmerzahl
Für Bestatter hat sich mit der Coronakrise einiges verändert. Mit Beginn der Ausgangsbeschränkungen durften sie maximal fünf Personen zu Trauerfeiern zulassen. Der Ostererlass am 1. April erlaubte maximal zehn. Wenige Tage später wurde dieser außer Kraft gesetzt. Christoph Metzler, Geschäftsführer der Dornbirner Bestattung Oberhauser, berichtet, dass zunächst Verwirrung über die neue Teilnehmerzahl herrschte. Entsprechende Information habe man nicht erhalten. Die Landespressestelle klärt nun auf: „Die Fünf- und Zehn-Personen-Grenzen sind nicht mehr in Geltung. Es gibt keine endgültig definierte Obergrenze, auch auf Bundesebene nicht.“ Im Sinne des einheitlichen Vollzugs würden sich die Bezirkshauptmannschaften aber an der Zehn-Personen-Grenze orientieren. Je nach Familiengröße und Naheverhältnis könne diese auch überschritten werden. Voraussetzung dafür sei die konsequente Einhaltung der Mindestabstände. „30 Personen kann als maximale Höchstgrenze angesehen werden“, heißt es weiter.
“Begründbares Naheverhältnis”
Für die Teilnahme an einem Begräbnis ist es keine Voraussetzung mehr, leiblich verwandt zu sein oder in einer Partnerschaft gelebt zu haben. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium hat das Innenressort folgende Definition für den „engsten Familienkreis“ festgelegt: Dieser umfasse „jede exklusive Solidargemeinschaft zwischen zwei oder mehr Personen, die auf relative Dauer ausgerichtet ist“. Voraussetzung sei ein „individuell und nachvollziehbar begründbares Naheverhältnis“.
Für die Bestatter steht im Vordergrund, ein würdevolles Abschiednehmen zu ermöglichen. „Wir versuchen, das Maximum der Möglichkeiten für die Hinterbliebenen herauszuholen, egal ob das die Personenzahl oder den Rahmen der Trauerfeier betrifft“, sagt Bestatter Metzler. Leider könnten sie sich dabei nur an die aktuellen Informationen halten. Und diese seien derzeit mehr als spärlich.
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