Grenzbalken im Kleinwalsertal wieder geöffnet

Vorarlberg / 30.04.2020 • 19:49 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Grenzbalken im Kleinwalsertal wieder geöffnet
Die “Zwangsquarantäne” im Kleinwalsertal ist zu Ende. VN/GASSER

Kleinwalsertaler ab sofort nicht mehr “eingesperrt”.

Mittelberg Seit die Corona-Maßnahmen gelten, waren das Kleinwalsertal abgeschnitten. Nun konnte das Land Vorarlberg in enger Abstimmung mit dem Innenministerium und den bayrischen Behörden eine Lösung finden, wie Landeshauptmann Markus Wallner eben den VN bestätigte. „Die hartnäckigen Bemühungen auf allen Ebenen haben sich bezahlt gemacht“, so Wallner in einer Aussendung.

Mit einer Meldebestätigung, die ab morgen vom Gemeindeamt ausgestellt wird, dürfen Kleinwalsertaler nach Deutschland einreisen; bei der Rückreise nach Österreich gilt keine Quarantänefrist. Damit ist auch die Durchreise ins restliche Landesgebiet von Vorarlberg möglich. Mittelbergs Bürgermeister Andi Haid zeigt sich erleichtert: „Wir sind froh, dass unsere besondere Situation nun entsprechend berücksichtigt wurde.“ Die VN hatten in den vergangenen Tagen immer wieder über die völlig unzufriedenstellende Situation der Kleinwalsertaler berichtet.

Heute stand für Landeshauptmann Markus Wallner alles im Zeichen des Kleinwalsertals: „Wir sind in permanentem Austausch mit Wien und Bayern gestanden. Dass jetzt eine praktikable Lösung dabei herausgekommen ist, ist erfreulich. Damit ist nun die nachteilige Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner des Kleinwalsertals beendet“, so der Landeshauptmann.

Mit großer Erleichterung reagiert auch Kleinwalsertals Bürgermeister Andi Haid: „Die Stimmung in der Gemeinde hat sich in den letzten Tagen zunehmend verschlechtert. Niemand hat verstanden, dass wir trotz keiner einzigen infizierten Person de facto unter Quarantäne gestanden sind.”

  • Kleinwalsertaler dürfen nun in Deutschland einkaufen oder Dienstleistungen nutzen
  • Die Durchreise nach Vorarlberg auf unmittelbarem Weg ist ebenfalls gestattet
  • Der Aufenthalt ist auf den südbayerischen Raum und nur für die Dauer dieser Tätigkeiten beschränkt.
  • Als Nachweis wird eine Wohnsitzbestätigung und ein Reisepass benötigt.

Abschlussfrage der VN an den Landeshauptmann: “Ab wann gilt das ganze?” – “Nun”, sagt der, “ab sofort.”

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