Neue Lockerungen an der Grenze für Verwandte, Jäger und Kinderbetreuung

Vorarlberg / 01.05.2020 • 14:55 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Neue Lockerungen an der Grenze für Verwandte, Jäger und Kinderbetreuung
Zumindest in Vorarlberg wird die Einreise wieder etwas erleichtert. VN/MIG

Menschen aus den Nachbarstaaten dürfen ihre Verwandte in Vorarlberg wieder besuchen.

Bregenz Eine Grenze besteht aus zwei Seiten. In Zeiten, in denen grenzüberschreitende Zusammenarbeit mehr oder weniger sinnvoll der Pandemiebekämpfung geopfert wird, sind Probleme unvermeidbar. Jedes Land regelt seine Einreisebestimmungen anders. So kam es zu Beginn der Krise dazu, dass Schweizer für besondere Zwecke nach Vorarlberg einreisen durften, bei ihrer Rückkehr aber 100 Franken Strafe zahlten, weil sie aus der Schweiz ausgereist sind. Zudem wurden die Vorgaben der österreichischen Bundesregierung unterschiedlich interpretiert. Nach und nach wurden Skurrilitäten repariert und die Vorgehen vereinheitlicht; zumindest ein wenig. Seit Kurzem gibt es eine weitere Lockerung: Enge Familienmitglieder aus der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein dürfen ihre Großeltern, Eltern, Kinder oder Enkel in Vorarlberg besuchen. Das bestätigt Sicherheitslandesrat Christian Gantner auf VN-Anfrage. Zudem wurde die Vorgangsweise, von Einreisenden eine Eigenerklärung zu verlangen, wieder abgeschafft. Nun reichen Beweise wie eine Meldebestätigung oder eine Passkopie des Menschen, den man in Vorarlberg besuchen möchte.

Nur einseitig

Das offizielle Regelwerk ist nicht neu. Aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis durfte man schon immer einreisen. „Bei der Interpretation in Vorarlberg haben wir nun auch die Familienmitglieder hinzugenommen“, erläutert Landesrat Gantner. Das sei mit den anderen Bundesländern abgestimmt, damit es nicht wieder zu unterschiedlichen Interpretationen kommt. Der Einfluss Österreichs, wie es in die andere Richtung gehandhabt wird, ist allerdings gering.  Die Grenzkontrollen in Deutschland sollen jedenfalls verlängert werden, wie das deutsche Innenministerium auf VN-Anfrage berichtet. „Der Bundesinnenminister hat die Absicht, diese vorübergehenden Grenzkontrollen zunächst bis zum 15. Mai zu verlängern“, erklärt ein Pressesprecher. Grenzüberschreitende Reisen sind zwar zulässig, aber nur aus dringenden Gründen. Dazu gehören auch familiäre Gründe, heißt es aus dem deutschen Innenministerium. Als Beispiel nennt das Ministerium Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten zur Betreuung von minderjährigen Kindern und den Besuch von Ehegatten oder eingetragenen Partnern, wenn einer der Partner in Deutschland wohnt. Beim Grenzübertritt muss stets ein Beweis mitgeführt werden. „Mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit sollen andere Lebenspartnerschaften ohne Trauschein grundsätzlich jedoch kein triftiger Grund sein“, schreibt das Ministerium den VN. Das heißt, ohne staatlich verbriefte Beziehung darf man nicht einreisen. Außer man überredet den Zöllner. „Im Einzelfall ist jedoch auch hier nach den jeweiligen Umständen nach Pflichtgemäßen Ermessen zu befinden“, heißt es weiter. Einfache Besuche von Familienmitgliedern sind hingegen nicht ausdrücklich erlaubt. Auch diese Lockerung funktioniert also vorerst nur auf einer Seite der Grenze.

Das Land hat noch weitere Lockerungen beschlossen, fährt Gantner fort. So dürfen Eltern aus der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein ihre Kinder wieder in eine Kinderbetreuung nach Vorarlberg bringen. Solche Fälle gibt es immer wieder, als Grund für einen Grenzübertritt war es bisher nicht erlaubt. Und auch für Jäger gibt es eine gute Nachricht: Jagdpächter aus der Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein dürfen für die Jagd wieder nach Vorarlberg einreisen. „Das ist nichts anderes als eine Art der gewerblichen Reise“, erläutert der Landesrat.

Lockerungen im Kleinwalsertal

Aufatmen können auch Bewohnerinnen und Bewohner des Kleinen Walsertals. Die komplette Gemeinde Mittelberg wurde in der neuen Verordnung als Ausnahme festgeschrieben. Für die Einreise ins Kleinwalsertal gelten die österreichischen Grenzbestimmungen nicht mehr. Diese Ausnahme ist nicht mit dem Wohnsitz verknüpft sondern gilt für die Einreise ins Gemeindegebiet – also für alle. Außerdem hat Deutschland die Ausreise gelockert: Kleinwalsertaler dürfen zukünftig über die Grenze fahren, um in Deutschland einzukaufen. Auch die Durchreise in den Rest von Vorarlberg ist ab sofort gestattet. Die Mittelberger sind also nicht mehr vom Rest des Landes abgeschottet, sie können ihre Freunde wieder besuchen.

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