Bezirksgericht: Ein Betrunkener im Wutrausch

Nicht nur, dass er einen Behinderten verprügelte: Raufbold verklagte sein Opfer auch noch.
Dornbirn Dabei fing das Unerhörte so harmlos an: Ein herrlicher Sommertag im August. In trauter Zweisamkeit wusch ein betagtes Ehepaar in seiner Garage in einer Vorarlberger Stadt mit einem Hochdruckreiniger Teppiche.
Auf Hochdruck war jedoch auch ein Beobachter ihres harmlosen Tuns – und zwar hinsichtlich seiner promillebedingten Aggressivität. „Warum wascht ihr hier Teppiche!? Die Ausländer kommen nur hierher nach Österreich, um sich aufzuführen und das zu machen, was sie nur wollen!“ herrschte er die Eheleute derb an.
Schlag ins Gesicht
Doch es blieb nicht nur bei zornigen Worten. Schnurstracks eilte der Tobende dem behinderten Rentner, der sich auf Krücken hielt, entgegen und schlug ihm ins Gesicht. Das Opfer stürzte, verlor seine Brille und musste am Boden liegend noch mehr Schläge einstecken. Da kamen ein Nachbar und die Ehefrau dem Misshandelten zu Hilfe. Beim anschließenden Gerangel fiel auch der stark Betrunkene selbst auf die Nase, um anschließend zu seinem Auto zu taumeln. Den wohlgemeinten Rat des Nachbarn, nicht betrunken zu fahren, quittierte der Wütende mit einer Attacke gegen ihn. Anschließend verlor der Rabauke abermals von selbst den Boden unter den Füßen und blieb liegen.
Inzwischen war die alarmierte Polizei eingetroffen. Nachdem der Betrunkene einen Alk-Test verweigert hatte, beschimpfte er die Beamten, fuchtelte vor ihnen herum, wehrte sich und musste schließlich in eine Arrestzelle verfrachtet werden. Aber selbst das tat seinem Zorn keinen Abbruch: Wieder beleidigte er die Polizisten und trat mit seinen Füßen gegen die Gitter der Zelle.
Klage abgewiesen
Doch nach seiner Ernüchterung kehrte bei ihm nicht die Vernunft ein. Vielmehr erdreistete sich der Mann der Unverschämtheit, seine Opfer vor Gericht auf Schmerzensgeld zu klagen. Er selbst sei damals mit Schlägen misshandelt worden, selbst die beschädigte Brille des Rentners sei sein Eigentum gewesen, behauptete er.
Doch Beklagtenvertreter Rechtsanwalt Daniel Wolff und Zeugen erwirkten bei dem Dornbirner Bezirksrichter Frank Plasinger eine Abweisung der abstrusen Klage. Der Kläger selbst hingegen wurde von der Polizei wegen aggressiven Verhaltens, Ordnungsstörung und Ehrenkränkung angezeigt.