Wandern mit Hunden: Das gilt es zu beachten

Diskurs um Hundeverbot auf den Alpen: Zwar kein Hundeverbot, aber Eigenverantwortung gefordert.
bludenz Das Urteil von Tirol, das einem Landwirt eine Mitschuld an einer tödlichen Attacke einer Kuh auf eine Urlauberin zuschrieb, sitzt manchen Bauern offenbar immer noch in den Knochen. Die Pächter der Nonnen- und Ochsenalpe im Rätikon haben zur Selbsthilfe gegriffen und ein Hundeverbot erlassen, das allerdings auf tönernen Füßen steht, wie Tourismuslandesrat Christian Gantner nach doppelter juristischer Prüfung bestätigte. Vonseiten des Alpenvereins wird das Verbot ebenfalls als rechtswidrig bezeichnet, doch auf Konfrontation ist niemand aus. „Alle müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. Hier geht es nur miteinander“, sagt Mario Amann, Geschäftsführer von Sicheres Vorarlberg.
In einer E-Mail an den Alpenverein erklären die Pächter: „Wie jedes Jahr geben wir Euch bekannt, dass auf der Nonnenalpe und der Ochsenalpe wieder Mutterkühe mit Kälbern weiden. Das Betreten und Durchwandern beider Alpen mit Hunden ist bis zum 15. September verboten.“ Man müsse das so kategorisch formulieren, da Mutterkühe im Falle des Eindrucks, dass ihre Kälber bedroht sind, sofort und ohne Vorwarnung angreifen. An den Toren und Übergängen seien Warnschilder aufgestellt worden. Mit „freundlicher Bestimmtheit“ werden die Alpenvereinsvertreter gebeten, auf das Hundeverbot in ihren Büros und auf den Webseiten aufmerksam zu machen.
Über Gefahren informieren
Die Antwort des Alpenvereins: „Wir werden ein rechtswidriges Hundeverbot keinesfalls publizieren.“ Gleichwohl sollen Mitglieder und Öffentlichkeit weiterhin über das Wandern mit Hunden und die damit verbundenen Gefahren informiert werden. „Wir haben grundsätzlich Verständnis für die Problematik“, erklärt AV-Obmann Andreas Schmidt, verweist aber auf die nach dem Tiroler Urteil zwischen Landwirtschaftskammer und den alpinen Vereinen definierten Verhaltensregeln. „Die Haftung der Viehhalter wurde zudem durch die Regierung weitgehend entschärft bzw. die Selbstverantwortung der Wanderer erhöht“, führt Schmidt weiter aus. „Ein Hundeverbot auf einem öffentlichen Wanderweg ist nicht rechtens“, betont er und ergänzt: „Wir werden jedoch versuchen, die Wogen zu glätten.“
Daran ist auch Tourismuslandesrat Christian Gantner gelegen. Er appelliert an die Hundebesitzer unter den Wanderern, die Verhaltensregeln auch im Interesse der eigenen Sicherheit zu beherzigen. Christoph Freuis, Geschäftsführer des Alpwirtschaftsvereins sagt: „Es muss Platz für alle und Bewusstsein auf beiden Seiten geben.“ Tatsache sei nämlich, dass immer mehr Wanderer mit Hunden unterwegs sind, aber längst nicht alle Vierbeiner an der Leine geführt würden. Diesen Eindruck kann Mario Amann bestätigten. Sein dringender Rat: „Verstand einschalten und Eigenverantwortung zeigen.“
VErhaltensempfehlungen
1. Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten!
2. Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken!
3. Mutterkühe beschützen ihre Kälber. Mit einem Hund soll man den Kontakt zu Herden mit Stieren, Mutterkühen und Jungtieren daher überhaupt vermeiden!
4. Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort die Leine loslassen!
5. Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen!
6. Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen!
7. Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen!
8. Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen!
9. Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren!
10. Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!