Gericht: Vogelfänger wegen Tierquälerei verurteilt

Stieglitz, Gimpel, Erlenzeisig – 25 Tiere mit Lautsprecher und Klebstoff in Naturschutzgebiet gefangen.
Feldkirch Der 56-Jährige scheint gespalten. Bei seinem Prozess am Landesgericht Feldkirch weint er und erzählt von seinen Vögeln, die er in Feldkirch in seiner Wohnung und auf dem Balkon hatte. Er züchtete auch selbst. „Ich habe noch nie in meinem Leben einen Vogel verkauft, ich wollte ihnen nur zuhören, ihnen Melodien beibringen“, beteuert er. Die Aufzucht ist aufwendig und mühsam, manche Jungvögel müssen mit der Hand alle Stunde gefüttert werden, wenn die Mutter dies zum Beispiel nicht tut. Umso weniger nachvollziehbar ist es, warum der Selbständige auf so brutale Weise Wildvögel fing und sie in viel zu kleinen Käfigen einsperrte. Er hatte zwar auch eine größere Voliere auf dem Balkon. Doch fast überall fehlten Versteck-, Bade- oder passende Sitzmöglichkeiten.
Starker Leim
Der Mann ging von September 2019 bis Jänner 2020 seiner Fangtätigkeit im Rankweiler Naturschutzgebiet Paspels nach. Der Leim, den er verwendete, war so stark, dass man ihn vom Gefieder der Tiere kaum mehr entfernen konnte. Viele Vögel verendeten während ihres qualvollen Kampfes um Freiheit. Selbst wenn sie von dem Fänger nach Hause transportiert wurden und den Fang überlebten, war ihr Gefieder kaputt. Angelockt wurden die Tiere mit einer Bluetooth-Lautsprecherbox, sie sendete Lockrufe aus, denen die Vögel folgten. Der Mann wurde auf frischer Tat betreten. Bei der Hausdurchsuchung stieß man auf 34 schlecht gehaltene Wildvögel.
Vögel übernommen
Die beschlagnahmten Tiere wurden bei dem ehrenamtlichen Tierretter Karl Heinz Hanny untergebracht. Hanny bestätigt, dass er in seiner ganzen Tätigkeit noch nie eine derart brutale Fangmethode gesehen hat. Der seit Jahrzehnten im Tierschutz tätige Vogelexperte kümmert sich um die Vögel. „Bei den vom Angeklagten gezüchteten oder lange in Gefangenschaft gehaltenen Tieren ist das Problem, dass sie zahm und an Menschen gewöhnt sind. Deshalb ist eine Auswilderung schwer bis gar nicht möglich“, so Hanny.
Käfige zu klein
Dem Vorwurf, dass die Käfige viel zu klein waren, hält der Angeklagte entgegen, dass auch Züchter die Vögel paarweise in Zuchtboxen halten, um eine Paarung mit einem bestimmten Partner zu beschleunigen. „Das ist leider so“, bestätigt ein Zeuge, dass dies in der Praxis auch vorkommt. Doch bei dem Angeklagten waren alle Vögel schlecht untergebracht. Mittlerweile hat der Mann keine Vögel mehr. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann akzeptiert die 1200 Euro unbedingte Geldstrafe wegen Tierquälerei.