Krisenpläne gegen Zitrusbockkäfer und Co.

Vorarlberg / 29.07.2020 • 05:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Krisenpläne gegen Zitrusbockkäfer und Co.
Der Zitrusbockkäfer hat Vorarlberg bisher verschont. Wikicommons

Neues Pflanzenschutzgesetz in Vorarlberg soll EU-Vorgaben umsetzen.

Bregenz Eigentlich wäre Pflanzenschutz einfach: Sensible Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, dürfen nicht angerührt werden. Treten Schädlinge auf, muss man sie bekämpfen – aber nur mit Mitteln, die der Natur und dem Menschen nicht schaden. Doch die Realität ist nicht so einfach, wie das Glyphosatverbot zeigt. Schon lange wird darum gerungen, nun könnte bald eine Entscheidung fallen. In Vorarlberg steht ebenfalls eine Änderung an: Das Pflanzenschutzgesetz ist in Begutachtung. Neuerungen betreffen die Landwirtschaftskammer und Krisenpläne.

Krisenplan auf Vorrat

Einen solchen Plan gibt es zum Beispiel für den Zitrusbockkäfer. Er ist in Vorarlberg jedoch noch unbekannt. Zumindest gab es bisher keine Probleme mit dem Schädling, erklärt Günter Osl, Leiter der Abteilung für Landwirtschaft im Landhaus. “Ich hoffe sehr, dass es so bleibt.” Aber für den Fall der Fälle gibt es nun einen formal festgelegten Krisenplan. “Dann muss sehr konsequent um die Fundstelle herum die Ausbreitung verhindert werden, im Extremfall wird gerodet und gefällt.” Der Zitrusbockkäfer ist einer von vielen Schädlingen in der EU, für die ein Krisenplan entwickelt wurde. Das hat die Europäische Kommission vorgeschrieben. Um EU-Vorgaben wie diese umzusetzen, wurde nun das Pflanzenschutzgesetz überarbeitet.

Weniger Aufträge für Kammer

Eine weitere Änderung betrifft das Meldesystem. In Zukunft müssen aus dem Land regelmäßige Berichte über Schädlingsbefall an eine Bundesstelle gesendet werden. “Hoffentlich können wir immer Leermeldungen berichten”, sagt Osl und ergänzt: “Das ist leider kein Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung.” Seine Abteilung bekommt auch bei den Kontrollen mehr Arbeit. Die übliche Praxis, Leistungen der Behörde an die Landwirtschaftskammer gegen Bezahlung auszulagern, muss in manchen Bereichen zurückgenommen werden, wie Osl ausführt. “Es muss auch nur der Anschein einer Befangenheit vermieden werden, weshalb Beratungspersonen nicht gleichzeitig eine amtliche Kontrollfunktion bei denselben Gartenbaubetrieben innehaben können.” Betriebe, die mit Pflanzen handeln (von Gärtnereien bis Baumärkte), werden bald von der Behörde geprüft. Osl hofft, jemanden dafür anstellen zu können. “In Zeiten, in denen das Land coronabedingt sparen muss, hängt das aber nicht nur von unseren Erfordernissen ab.”

Der Gesetzesentwurf befindet sich noch bis 21. August in Begutachtung.

Warten auf Brüssel

In Brüssel dürfte in den kommenden Wochen auch eine andere Entscheidung fallen, die sich auf Österreichs Pflanzen auswirkt. Nach Ende der schwarz-blauen Koalition stimmte der Nationalrat für ein Glyphosatverbot in Österreich. Bei technischen Vorhaben wie diesem muss die Kommission davor informiert werden und kann sich innerhalb von drei Monaten dazu äußern. Beim Glyphosatverbot wurde die EU nicht informiert, weshalb Übergangskanzlerin Brigitte Bierlein das Gesetz im Dezember zurückzog. Im Mai schickte die Parlamentsdirektion den Gesetzestext doch noch nach Brüssel. Nun heißt es: warten. “Wir erwarten eine Entscheidung in den nächsten Wochen oder Monaten. Das hängt stark davon ab, ob es Rückmeldungen aus den anderen Mitgliedsstaaten gibt”, schreibt ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums auf VN-Anfrage. In Vorarlberg hofft man auf positive Signale. Zumindest Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne) hält fest: “Wir Grüne sind klar für das Glyphosatverbot.”

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