Darum wird Sonnenenergie auf Industriedächern bald bewilligungsfrei

Vorarlberg / 02.08.2020 • 20:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Große PV-Anlagen auf Industriedächern können leichter errichtet werden.
Große PV-Anlagen auf Industriedächern können leichter errichtet werden.

Änderung des Elektrizitätsgesetzes bringt bewilligungsfreie PV-Anlagen bis 500 kW.

Bregenz Industriebetriebe sollen bald leichter Fotovoltaikanlagen (PV) auf ihren großen Flachdächern errichten können. Die Vorarlberger Landesregierung hat eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes in Begutachtung geschickt, das die Grenze für elektrizitätsrechtlich bewilligungsfreie PV-Anlagen von 100 auf 500 Kilowatt erhöht. Auch für Unternehmen mit größeren Anlagen wird es besser: Das Bewilligungsverfahren soll zumindest ein wenig vereinfacht werden.

Fast alle betroffen

Der Vorarlberger Hausbesitzer, der sein Dach zur Energiegewinnung aufrüsten möchte, ist von dieser Änderung unberührt, wie Josef Burtscher, Leiter des Vorarlberger Energieinstituts, auf VN-Anfrage erklärt. “Da geht es nicht um kleine Dächer, sondern um Industriedächer.” Er rechnet vor: Ein normales Haus produziere ungefähr fünf kW. “100 kW sind fast 1000 Quadratmeter PV-Fläche, das ist schon nicht ohne”, fährt er fort. Nun soll sich dieser Wert also verfünffachen. Laut Erläuterungen zum Gesetz bedeutet das: “Diese erhebliche Erhöhung des Schwellenwertes auf 500 kW bedeutet in der Praxis eine Bewilligungsfreistellung im Elektrizitätsrecht für die meisten üblicherweise errichteten Fotovoltaikanlagen in Vorarlberg.”

Frist verkürzt

Für die wenigen größeren Anlagen im Land hat die Gesetzesänderung ein einfacheres Bewilligungsverfahren parat. Statt wie bisher vier Wochen muss das Projekt zukünftig nur noch mindestens zwei und höchstens vier Wochen in der Gemeinde ausgehängt werden. Und da reicht ein Anschlag an der Amtstafel, nicht mehr in der Gemeinde. Der Unterschied: “Die Amtstafel kann sich auch außerhalb des Gemeindeamts im Freien befinden”, heißt es in den Erläuterungen.

Das neue Gesetz ist für jene Unternehmen geschaffen worden, die ihre PV-Anlage von den Illwerke VKW betreiben lassen. Anlagen, die von einem Elektrizitätsunternehmen betrieben werden, unterliegen nämlich nur dem Elektrizitätsrecht, das mit dieser Novelle geändert wird. Wer die PV-Anlagen ausschließlich für den privaten Gebrauch baut, unterliegt entweder der Gewerbeordnung (Unternehmen) oder dem Baurecht (Privathäuser). Bei Privaten geht es aber um fünf statt 500 kW.