Gericht: Bei Grenzkontrolle Polizisten angefahren

Vorarlberg / 29.08.2020 • 09:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Gericht: Bei Grenzkontrolle Polizisten angefahren
Der Polizist und Opfer der Auto-Attacke wurde als Zeuge einvernommen, die Angeklagte selbst erschien nicht. ECKERT

Schweizerin widersetzte sich in Pandemiezeiten Einreisekontrolle und wurde verurteilt.

Feldkirch Die 52-jährige, in Vorarlberg wohnhafte Schweizerin kommt zwar nicht zu ihrem Prozess am Landesgericht Feldkirch, sie wünscht aber auch keine Vertagung, denn sie ist in stationärer Behandlung in der Psychiatrie und einverstanden, dass sie in Abwesenheit verurteilt wird. So erscheint nur jener 36-jährige Polizist, auf den die Frau mit ihrem Pick-up zugefahren war. Er konnte sich nur durch einen Sprung auf die Motorhaube und durch Abrollen vom Fahrzeug noch rechtzeitig in Sicherheit bringen, verletzt wurde er zum Glück nicht.

Höchst unkooperativ

Am 25. April wurden, wie an anderen Grenzübergängen auch, in Höchst Einreisekontrollen durchgeführt. Die Frau kam aus der Schweiz und wollte nach Österreich. Sie zeigte den Führerschein vor und meinte, dass dies ausreichen müsse. Als der zur Kontrolle eingeteilte Soldat noch einen Reisepass oder Personalausweis sehen wollte, zeigte sie sich höchst unkooperativ und schimpfte, dass sie jetzt einfach nur weiterfahren wolle. Der diensthabende Polizist bekam die Diskussion mit und stellte sich in rund zwei Meter Entfernung vor den wuchtigen Pick-up. Das störte die Frau nicht, sie startete erneut den Motor und fuhr los.

Der Beamte hatte die Situation im Auge behalten, die Pistole aus dem Holster geholt und sie vor sich auf den Boden gerichtet. Doch auch dies ließ die Lenkerin unbeeindruckt. Er sprang hoch und rollte mit dem Oberkörper über die Motorhaube ab. Danach hatte die Frau zwar gebremst, doch anschließende setzte sie ihre Flucht fort. Mit zwei Polizeiautos und Blaulicht wurde sie bis zur Kreuzung L 202-Landstraße in Hard verfolgt, dort jedoch von einer roten Ampel endgültig gestoppt. Auch hier ignorierte sie zunächst die Beamten und wollte die Fenster nicht öffnen.

Angstzustände

Als Motiv gab die 52-jährige Pensionistin an, dass sie Angst gehabt habe. Sie bildete sich ein, der Beamte habe die Waffe auf sie gerichtet, da habe sie Panik bekommen. Bei ihrer Einvernahme machte sie einen verwirrten Eindruck. Drogen oder Alkohol konnten aber nicht festgestellt werden. Für den Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie die versuchte schwere Körperverletzung werden 3600 Euro Geldstrafe plus weitere 3600 Euro auf Bewährung verhängt. Das Urteil wird der bislang Unbescholtenen nun zugestellt, dann hat sie die Möglichkeit, es allenfalls zu bekämpfen.

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