79-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Vorarlberg / 01.10.2020 • 14:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
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Er habe keine Zeit gehabt, den Artikel zu lesen, rechtfertigt sich der Rentner.EC

„Phoenix“-Herausgeber erneut wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz schuldig gesprochen.

Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 79-jähriger Rentner wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz verurteilt. Der Mann war bereits in seiner Vergangenheit mehrfach schuldig gesprochen worden, über ein Dutzend Vorstrafen sind registriert, in den letzten 20 Jahren ist es allerdings ruhig um den Herausgeber der Zeitschrift „Phoenix“ geworden. Nun wurde ihm in hohem Alter und nach Verbüßung von Haftstrafen noch einmal das Verbotsgesetz zum Verhängnis. Im Jahr 2018 wurde in dem Heft ein Artikel publiziert, welcher erneut den Verfassungsschutz auf den Plan rief und dem mittlerweile schwer erkrankten Pensionisten ein Schwurgerichtsverfahren bescherte.

Unbekannter Autor

Der Angeklagte verantwortet sich dahingehend, dass er nicht wisse, wer den Artikel verfasst und geschickt habe. Außerdem habe er nicht gewusst, was darin stehe. Es sei heute üblich, nurmehr die Überschriften zu lesen und dann den Text zu publizieren, meint jener Mann, der in der Vergangenheit mit anderen Zeitschriften wie „Sieg“ oder „Top Secret“ für Aufsehen sorgte. Der Titel des gegenständlichen Artikels lautet: „Das Projekt BRD konnte, kann und wird niemals gutgehen“. Im Text ist dann die Rede von „finanziell höchst lukrativer Holocaust-Lüge“ oder dem angeblichen Plan der Juden, „die gesamte Menschheit des Planeten nach Deutschland zwecks biologischer Ausrottung zu saugen“. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Aktenordner gefunden, die sich mit dem Thema Holocaust, Zyklon B, Blausäure und dergleichen beschäftigen. Sogenannte Revisionisten erklären, wie sie die Vergangenheit sehen und in eigenen Untersuchungen und Recherchen „belegen“. Unter anderem der Chemiker Germar Rudolf, einer der aktivsten deutschen rechtsextremen Geschichtsrevisionisten.

Keine Zeit

Dass er den Artikel vor Veröffentlichung nicht las, rechtfertigt der Rentner mit dem Argument, dass er keine Zeit gehabt habe. Er bekomme unendlich viel Post, die er alle durchsehen müsse. Er habe mittlerweile 7000 Bücher in seiner Bibliothek und unglaublich viel zu tun. Die Zeitschrift „Phoenix“ erscheint mit einer Auflage von rund 1000 Stück viermal im Jahr, rund 15 Artikel oder Beiträge sind darin enthalten. „Titel werden nurmehr überflogen, ich war der Meinung, es gehe um Asylpolitik“, meint der gesundheitlich Angeschlagene. Die Strafe des einstimmigen Schuldspruches mit einem Jahr auf Bewährung plus 5040 Euro unbedingte Geldstrafe akzeptiert der Verurteilte. Die Staatsanwaltschaft gibt vorerst keine Erklärung ab.

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