Bezirksgericht: Die Ohrfeige kam vom „Hübscheren“

Schlagträchtiger Krawall wegen Eifersucht am Bregenzer Bahnsteig.
Bregenz Obwohl damals drei Männer in einen wütenden Zoff am Bregenzer Bahnhof verwickelt waren, steht nur einer als Beschuldigter vor Bezirksrichter Christian Röthlin. Dieser will von dem 31-jährigen Deutschen unter anderem wissen, ob er denn Kinder habe.
„Nicht, dass ich wüsste …“, kommt als saloppe Antwort.
„Arbeitslos wegen Corona“, erwidert der Angeklagte auf die weitere Frage nach seiner Beschäftigung. Der Deutsche ist von Beginn an geständig. „Ja, ich hab‘ ihm eine reingehauen.“ Sein Opfer war der gehörnte Freund des Mädchens, das mit dem Angeklagten und seinem befreundeten Landsmann im Zug nach Bregenz geflirtet hatte. „Als wir ausstiegen, wartete dieser Typ schon am Bahnsteig und motzte das Mädchen an“, schildert der 31-Jährige weiter.
Es hagelte sogleich „Backpfeifen“. Der Angeklagte: „Erst legte er mir eine auf, dann dreschte mein Kumpel auf ihn ein und schließlich bekam er von mir eine verpasst.“ Richter Röthlin wirft ein: „Es hieß, der Kleinere von den beiden Deutschen hätte ihn verletzt. Waren Sie das?“
Antwort: „Ja, ich bin der Kleinere, aber auch der Hübschere von uns.“
Ob das Opfer aus der Nase geblutet habe? „Keine Ahnung, wissen Sie, ich war damals ein wenig besoffen.“
Zwischen zehn und 14 Bier
„Wieviel hatten Sie denn getrunken?“
„Keine Ahnung, aber so zwischen zehn und 14 Bierchen und ein paar Jägermeister werden es schon gewesen sein.“ Ob er, der Beschuldigte, denn ein Verhältnis mit dem Mädchen begonnen habe?
„Nee, so besoffen kann ich nun auch wieder nicht sein. Wissen Sie, das ist nämlich so eine kleine Schlampe“, beantwortet der Deutsche die Frage.
„Wissen Sie, dass Sie in Deutschland bereits acht Vorstrafen haben?“, will der Richter nun von ihm wissen. „Kann schon sein, aber in Österreich ist das hier meine erste Strafe“, erwidert der Beschuldigte mit einem beinahe erleichtert wirkenden Lächeln.
400 Euro Geldstrafe
Das Urteil wird verkündet. 400 Euro Geldstrafe in hundert Tagessätzen wegen des Vergehens der Körperverletzung im gemeinschaftlichen Angriff. „Das krieg ich her“, meint der Verurteilte und verabschiedet sich mit den Worten: „Na dann, bis zum nächsten Mal. Oder nee, besser doch nicht …“
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