Beschädigter Fünfer-BMW in Polen verschwunden

Unter Eigentumsvorbehalt stehender Wagen sollte im Ausland billig repariert werden.
Feldkirch Die ganze Sache ist lange her. 2017 sah ein heute 29-jähriger Slowake einen Wagen, der ihm gefiel und der leistbar schien. Ein BMW 525d, Baujahr 2009, in hellem Grau. 1000 Euro zahlte er an, den Rest wollte er in 400-Euro-Raten abstottern, ein Eigentumsvorbehalt der Bank sollte Sicherheit bieten.
Werkstätte aufgesucht
„Der Wagen brachte mir nur Unglück“, bedauert der junge Mann heute noch den Kauf. Wenig später hatte er einen Unfall in Schwarzach, der BMW wurde schwer beschädigt. Der ÖAMTC schleppte das Fahrzeug ab, ein halbes Jahr stand es daraufhin in einer Halle.
„Ich hatte den Job verloren, war aus der Wohnung geflogen und hatte kein Geld für die teuren Reparaturen“, gesteht der Angeklagte vor dem Richter ein.
Der Fahrzeughalter geriet mit den Raten ins Strudeln. Die Werkstätte wollte Originalteile einbauen, um in Sachen Gewährleistung auf der sicheren Seite zu sein. 7000 Euro sollten die Teile kosten. Da habe ihm ein polnischer Freund ein Angebot gemacht. „Lass doch den Wagen in Polen reparieren, mit 1000 Euro ist alles erledigt“, soll der Mann gesagt haben. So kam ein Jahr nach dem Unfall ein polnischer Abschleppwagen vorbei und lud den BMW auf. Er fuhr vom Parkplatz und wurde angeblich nie wieder gesehen. Inzwischen hatte die Bank ein Inkassobüro beauftragt, den mittlerweile fällig gestellten Kredit zurückzuholen. Die Forderung ging ins Leere und auch das Auto war weg. Der Mann wurde wegen Veruntreuung angezeigt.
Keine Spur vom Auto
Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch beteuert der Slowake, dass er sich wahrlich bemüht habe, den Wagen zurück zu bekommen.
Doch er erreichte den ehemaligen Freund, der den Transport eingefädelt hatte, nicht mehr. „Ich habe gehört, er sei in der Psychiatrie“, erzählt der Slowake. Jedenfalls hat der Angeklagte ein ihm anvertrautes Gut nicht wieder zurückgegeben, was eine Veruntreuung darstellt. Die Strafe beträgt 1440 Euro. Weitere 7000 Euro werden für verfallen erklärt, das war der Wagen zum Zeitpunkt des Abschleppens in etwa wert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. EC