7 Fragen – 7 Antworten Die Einschränkungen im Lockdown
Dürfen Gärtnereien öffnen?
Nicht alle Gärtnereien und Gartenmärkte dürfen offen haben. Es darf laut Gesundheitsressort nur öffnen, wer als Gartenbaubetrieb anzusehen ist, das heißt, Pflanzen selbst produziert.
Dürfen Floristen öffnen?
Nein. Der Blumenhandel muss geschlossen sein.
Sind Massagen erlaubt?
Wenn es sich dabei um eine Gesundheitsdienstleistung handelt. Auch Physiotherapie oder die Fußpflege für Diabetespatienten sind zugelassen. Es gelten die bekannten Regeln von Mindestabstand bis Maskenpflicht. Rechtlich ist es auch abseits der gesundheitlichen Notwendigkeit möglich, dass Fußpfleger, Masseure oder Frisöre Hausbesuche machen. Das Gesundheitsministerium rät aber davon ab. Ein Verbot werde derzeit rechtlich geklärt. Die Wirtschaftskammer empfiehlt, bei rein gewerblichen Angeboten von Hausbesuchen abzusehen: „Es ist nicht einzusehen, dass körpernahe Dienstleistungen in den Studios verboten sind, aber deren Erbringung mobil möglich ist. Ein Haarschnitt kann in der Regel um ein paar Tage und Wochen aufgeschoben werden.“
Haben Altstoffsammelzentren geöffnet?
Ja. Das ASZ Vorderland bitte aber darum, während des zweiten Lockdowns keine Entrümpelungsaktionen zu starten. Es sei ausschließlich für dringende Entsorgungsfahrten geöffnet. Da nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen auf dem ASZ-Gelände zugelassen ist, könnte es zu längeren Wartezeiten kommen. Zahlen ist ausschließlich am Kassenautomat möglich. Beim Abladen gibt es keine Unterstützung durch ASZ-Personal.
Bleiben Fahrschulen offen?
Nein. Fahrschulkurse, -ausbildungen und -prüfungen entfallen.
Welche Kurse darf man besuchen?
Unbedingt erforderliche Ausbildungskurse. Dazu zählen AMS-Kurse, Weiterbildungen im Rahmen der Kurzarbeit und Kurse von Blaulichtorganisationen.
Muss ich einen Arztbesuch verschieben?
Nein. Alle Arztbesuchen dürfen wahrgenommen werden. VN-EBI