Wien Der Nikolaus kann trotz Corona die Kinder besuchen: Die Regierung nimmt den Nikolaus explizit in die rechtliche Begründung zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf. Allerdings wird er nur bis zur Haus- oder Wohnungstüre kommen. Berufliche Zwecke, darunter ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere etwa für Blaulichtorganisationen, galten schon bisher als legitimer Grund, im Lockdown das Haus zu verlassen. Darunter fällt nun auch der Nikolobesuch.