Hard Seit die Naturschutzanwaltschaft Parteieenstellung hat, wird der jährliche Antrag der Vorarlberger Berufsfischer am Bodensee auf Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen gegen die Kormorane nicht mehr einfach nur durchgewunken.
Weil Einsprüche der Naturschützer zu erwarten waren, haben die Berufsfischer deswegen einen neuen Antrag formuliert und dabei die Empfehlungen des Verwaltungsgerichts berücksichtigt. Das Ziel ist freilich dasselbe: Die Fischer möchten die Population der sich immer wieder stark vermehrenden Kormorane am Vorarlberger Bodenseeufer kontrollieren. Denn die fressen ihnen viele Fische weg. Am 21. Dezember kommt es zu einer Verhandlung im Harder Gemeindeamt.
Den neuen Antrag hat der Vorarlberger Berufsfischerverein nun bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingebracht. Neben nicht Maßnahmen wie dem Entfernen von Ästen von Brutbäumen, der Zerstörung bzw. Beseitigung der nicht belegten Kormorannester außerhalb der bestehenden Kolonie und dem Verscheuchen durch Licht und Akkustik, sollen aber auch Vergrämungsabschüsse zu bestimmten Zeiten unter klar definierten Voraussetzungen stattfinden dürfen.
Maximal 150 Individuen pro Jahr, so der Wunsch der Fischer, sollten jährlich außerhalb der Winterwasservogeljagd getötet werden dürfen.
„Wir werden sehen, was bei der Verhandlung kurz vor Weihnachten herauskommt“, erlaubt sich Fischereivertreter Albert Bösch (39) keine Prognose über den Ausgang des Verfahrens.
„Wir wurden jahrelang mit unseren Einwänden übergangen. Jetzt geht das nicht mehr.“
Katharina Lins, Naturschutzanwältin
Naturschutzanwältin Katharina Lins (53) hat angekündigt, den Antrag genau zu prüfen. „Wir wurden jahrelang mit unseren Einwänden übergangen. Jetzt geht das nicht mehr“, zeigt Lins jedenfalls Genugtuung über den neuen Status der Naturschutzanwaltschaft in dieser Angelegenheit.