Eine gebrochene Nase statt Döner

Zusteller wollte verspätetes Essen unbedingt loswerden, Kunden verweigerten die Annahme.
Feldkirch An einem sommerlichen Feiertag hatte eine Oberländer Familie keine große Lust zu kochen und bestellte lieber Döner.
Doch die Döner wollen nicht daherkommen, immer wieder kontaktierten sie den Lieferanten, doch der war angesichts der vielen Bestellungen völlig überfordert, gab sein Bestes, kam aber nicht nach. Irgendwann trudelte er mit seiner warmverpackten Essenslieferung bei der Familie ein, doch die hat es vor Hunger nicht mehr ausgehalten und sich inzwischen selbst etwas gekocht und bereits gegessen.
Dass sie – nun satt und zufrieden – doch noch die Döner nehmen und vor allem zahlen sollten, sahen sie nicht ein. Sie weigerten sich, waren verärgert, es kam zu einer hitzigen Diskussion um zahlen oder nicht zahlen.
Grob reagiert
Der nun am Landesgericht Feldkirch beschuldigte Lieferant hat seine eigene Version, er sei seit über 20 Jahren Geschäftsmann, stets um die Kunden bemüht und schlage niemanden.
Er hätte die Döner sogar verschenkt, behauptet er. Ganz anders die Schilderung der Familienmitglieder. „Von wegen“ sagen die nämlich. Der Angeklagte habe ausgeholt und einem 17-jährigen Mädchen zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr damit die Nase gebrochen. Der verschobene Nasenbeinbruch gilt als schwere Körperverletzung. Die Mutter sei herbeigeeilt, habe das stark blutende Mädchen mit Taschentüchern versorgt und sei vor lauter Schreck gleich in Ohnmacht gefallen, sagen die Dönerkunden. Auch der Freund des Mädchens habe einen Schlag vom hitzigen Lieferanten abbekommen. Die Verteidigung fordert einen Freispruch und betont, dass hier im Prinzip Aussage gegen Aussage stünde.
Die Familie, die logischerweise zusammenhalte, einerseits und der unbescholtene Angeklagte andererseits. Sein Mandant müsse sich nun quasi freibeweisen, was angesichts der Situation schwierig sei. Der Angeklagte wird gefragt, wie er sich die Verletzung und das viele Blut auf der Kleidung des Mädchens und deren Freund erkläre. „Ein Nasenbeinbruch fällt ja nicht vom Himmel“, hakt Richter Martin Mitteregger nach. „Der Freund wird seine Freundin geschlagen und sie dabei verletzt haben“, mutmaßt der Angeklagte.
Absurde Erklärung
„Diese Erklärung ist absurd. Der junge Mann hat seine verletzte Freundin getröstet und sie in den Arm genommen, deshalb war sein T-Shirt blutverschmiert“, ist der Richter überzeugt.
Der Angeklagte wird zu einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe von 2160 Euro verurteilt. 1080 Euro muss er also bezahlen. Ebenfalls bezahlen muss er die 3080 Euro, die Opferanwältin Anita Einsle für die Verletzte geltend macht. Der Dönerlieferant akzeptiert das Urteil. EC