Freundin geschlagen und getreten

Dreifach Vorbestrafter muss erneut fĂŒr 21 Monate ins GefĂ€ngnis.
feldkirch Der 19-JĂ€hrige wird aus der Haftanstalt vorgefĂŒhrt, im Saal des Landesgerichtes Feldkirch warten bereits Freunde und Verwandte. Sie wollen dem jungen Mann den RĂŒcken stĂ€rken. Es ist eine ganze Liste von Straftaten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Und es ist nicht das erste Verfahren. Zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung und eine wegen schweren Raubes sind bereits in der Strafkarte vermerkt. Der junge Mann muss nachdenken, gibt an, er könne sich nicht recht erinnern, ob er vorbestraft sei oder nicht. Einer der aktuellen Anklagepunkte betrifft eine Auseinandersetzung mit Polizeibeamten, dazu ist der Angeklagte weitgehend gestĂ€ndig. Ein weiterer Komplex von Straftaten betrifft grobe Ăbergriffe auf ein 16-jĂ€hriges MĂ€dchen, damals die Freundin des Beschuldigten.
Mehrere VorfÀlle
Mitte Mai schlug der junge Mann dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht, und zwar so heftig, dass das MĂ€dchen zu Boden ging. Auch zu dem Vorwurf, dem Opfer die Zigarette auf dessen Hosenbein ausgedrĂŒckt zu haben, zeigt er sich gestĂ€ndig.
Dass er ihr mit dem Schuhabsatz auf die Nase schlug, bestreitet der Beschuldigte. Dass er sie im Hausgang grob gegen den Heizkörper stieĂ, mit dem FuĂ gegen den Kopf trat und ihr FaustschlĂ€ge ins Gesicht versetzte, das soll wieder stimmen. Zu einer Falschaussage habe er sie niemals gedrĂ€ngt. Die drohenden Worte â⊠sonst siehst du nie wieder so aus, wie du jetzt aussiehstâ, seien aber gefallen. OpferanwĂ€ltin Eva MĂŒller fordert 2000 Euro Teilschmerzensgeld. Diese werden anerkannt.
Erstaunlich gewaltbereit
Der Angeklagte weiĂ, dass er ein Aggressionsproblem hat. Zudem ein Alkoholproblem. Und die Kombination von Trunksucht und Gewaltbereitschaft sorgt immer wieder fĂŒr Probleme. Obwohl der Mann noch insgesamt neun Monate auf BewĂ€hrung offen hatte, leistete er sich erneut Straftaten. âMich erschreckt, dass jemand, der sein Opfer bereits verletzt sieht, dieses eine ganze Stunde lang festhĂ€lt, es quĂ€lt und weiter misshandeltâ, betont OpferanwĂ€ltin Eva MĂŒller. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil von zwölf Monaten Haft plus Widerruf von neun Monaten aus alten Strafresten. Der Verurteilte bittet, keine höhere Haft zu verhĂ€ngen, er mache auch sicher seine Antiaggressionstherapie. Man wird sehen. Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig. EC