Gericht: 5600 Euro Strafe für Wiederbetätigung

Bregenzerwälder fand Gefallen an Hitlersymbolen und einschlägigen Geschichtsdarstellungen.
Feldkirch „Ich bin kein Neonazi und wollte mich auch nicht wiederbetätigen“, stellt der 37-jährige angeklagte Bregenzerwälder am Landesgericht Feldkirch kurz und bündig fest. Darüber hinaus hat der Arbeiter nicht viel zu sagen. In seinem Job ist er tüchtig, er muss am Bau kräftig zupacken. Dort mache man hin und wieder auch Witze, die streng genommen vermutlich verboten seien, sagt er. Dass man bei ihm bei einer Hausdurchsuchung zahlreiche Dinge fand, die nicht jeder zu Hause aufstellt, ist Fakt. So hing im Wohnzimmer eine Hitlerfahne oder es war eine Flasche mit „Hitlerwein“ aufgestellt. Es gab Bilder und Portraits des Führers und sonstiges Allerlei. Gekauft wurden die Dinge zum Teil im Internet. Spezielle Shops beliefern Interessierte.
“Witz und Lappalie”
Der österreichische Gesetzgeber nimmt alles rund um das Thema Nationalsozialismus sehr ernst. Das zeigt allein die Gerichtsbesetzung. Acht Geschworene und drei Berufsrichter beschäftigen sich ansonsten nur mit Kapitalverbrechen wie Mord. Dagegen scheinen Tätowierungen, Facebookeinträge und WhatsApp-Nachrichten harmlos. Doch man will jedem Neuaufkeimen von rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut Einhalt gebieten, deshalb sind auch solche Vorwürfe ein Fall für den Schwurgerichtshof. „Ich finde das einen Witz, dass ich wegen einer solchen Lappalie hier sitze, nichts anderes ist das für mich. Ich bin nicht schuldig“, so sieht es jedenfalls der Wälder.
“Stalin interessiert niemanden”
Der Angeklagte kann nicht verstehen, warum man sich in der Justiz so auf Hitler „eingeschossen“ hat. Wenn jemand Bilder und Fahnen des Diktators Stalin aufhänge, interessiere das niemanden. Der Angeklagte behauptet, er habe die Sachen rund um das Thema „Hitler“ gesammelt und aufgehoben, weil ihn Geschichte interessiere, nicht weil er dieses Gedankengut verbreiten wolle. Staatsanwalt Philipp Höfle hat allerdings eine lange Liste von Vorwürfen zusammengetragen. An neutrales geschichtliches Interesse glaubt der öffentliche Ankläger nicht, da kann der Beschuldigte den Kopf schütteln, so viel er will. In den Konversationen tauchen immer wieder Bilder, Videos und Gespräche auf, die das Gesetz verbietet. Beinahe jeder weiß, dass „88“ jeweils für den achten Buchstaben des Alphabets steht, also zwei „H“, die „Heil Hitler“ bedeuten. Fotos mit Hakenkreuzen am staubigen Boden, Selbstportraits mit Fahnen und dergleichen. Als Strafe werden neun Monate Haft auf Bewährung plus 5600 Euro unbedingte Geldstrafe ausgesprochen.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.