Vorarlberg / 02.12.2020 • 22:19 Uhr / 1 Minuten Lesezeit Jede Form von Veranstaltung ist untersagt. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. Erste Öffnungsschritte soll es ab dem 7. Jänner geben.