Gericht: Sicherheitswächter mit „Abstechen“ gedroht

Zweifach vorbestrafter Afghane zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Feldkirch Der Dornbirner Bahnhof scheint ein heißes Pflaster zu bleiben. „Es kommen immer wieder Betrunkene oder Leute, die unter Drogen sind und das Hausverbot missachten“, erzählt der Security, der vor dem Sutterlüty darauf achtet, dass Ordnung herrscht, als Zeuge bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.
So wollte der angeklagte 20-jährige Afghane im Oktober 2019 unbedingt ins Geschäft. An drei Tagen hintereinander war er äußerst lästig und drohte dem Security, bis es diesem zu dumm wurde und er schlussendlich die Polizei rief. Dass der rabiate junge Mann dabei wörtlich von „Abstechen“ sprach, da ist sich der Zeuge zu hundert Prozent sicher.
Steine geworfen
Der Afghane scheint psychisch angeschlagen. 14 Tage vor den Drohungen in Dornbirn war der Angeklagte in Bregenz in der Fußgängerzone aufgefallen. Er warf mit Steinen, fühlte sich verfolgt, hörte Stimmen, glaubte Passanten würden ihn bedrohen und er müsse diese abwehren. Damals wurde er ins LKH Rankweil gebracht, doch nach einer knappen Woche machte er sich heimlich aus dem Staub, lief einfach davon und tauchte 14 Tage unter. Er nahm wieder Drogen und sorgte am Dornbirner Bahnhof erneut für Ärger. Der Mann hat bereits zwei Vorstrafen und saß sogar in Haft. Er wurde bedingt entlassen, vier Monate Strafe sind noch offen. Die Staatsanwaltschaft will, dass diese Bewährungsstrafe nun schlagend wird und der Angeklagte sie absitzt.
Wenig Erinnerung
Der 20-Jährige verneint zunächst, den Security mit dem Abstechen bedroht zu haben. Dann räumt er ein, es nicht mit Sicherheit ausschließen zu können. Dass seine Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt war, steht fest, ausgeschlossen war sie jedoch nicht. Dass der Mann ein impulsiver Typ ist, räumt auch die Verteidigung ein. Da keine Waffe im Spiel war, befindet sie allerdings, dass eigentlich „nichts passiert“ ist und plädiert für eine milde Strafe. Wegen Nötigung wird der Angeklagte schlussendlich zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die alten Strafreste werden vorerst nicht widerrufen, das heißt, er muss sie momentan nicht absitzen. Er kann gehen, darf sich allerdings nichts mehr leisten, sonst drohen neun Monate Altlasten fällig zu werden. Der Afghane erzählt, dass er eine Therapie bei einem Psychiater begonnen habe. Er weiß, dass er damals äußerst aggressiv war. Er akzeptiert das Urteil, auch die Staatsanwaltschaft ist einverstanden, somit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.