Bezirksgericht: Der Schrecken lauerte im Dunkeln

Stämmiger 1,83 Meter-Kerl will von seiner kleinen Freundin verprügelt worden sein.
Bregenz Wieder einmal wird ein Verhandlungssaal zum Hort der unbegrenzten Möglichkeiten absurder Anschuldigungen. Diesmal konkurrieren ein 33-jähriger Angeklagter und seine mitbeschuldigte 28-jährige Ex-Lebensgefährtin vor dem Bregenzer Bezirksrichter Christian Röthlin mit gegenseitigen Vorwürfen, wie sie konträrer nicht sein könnten.
Höllische Beziehung
„Jeden zweiten Abend lauert sie mir Dunkeln auf! So auch damals“, beginnt der erstangeklagte Mann seine Schilderungen. „Sie stellt mir schon seit Jahren nach. Wissen Sie, die einstige Beziehung war die Hölle. Diese Frau ist krankhaft eifersüchtig und zwingt mich, wieder mit ihr zusammen zu kommen. Ich habe Angst vor ihr“, fährt er fort.
In jener Nacht sei die Verflossene plötzlich vor seinem Auto in der Tiefgarage gestanden. „Sie verlangte mein Handy, um zu checken, welche weiblichen Kontakte ich pflege“, erzählt der 33-Jährige weiter. Um die Bewohner des Blocks nicht aufzuwecken, hätten sie sich dann beide zu einer nahegelegenen Fahrradbrücke begeben. Dort sei die Situation schließlich eskaliert.
„Im Schwitzkasten“
Jetzt wurde nicht mehr diskutiert. „Sie fiel über mich her! Sie beleidigte mich aufs Übelste, packte mich, schlug mich, kratzte mich und nahm mich in den Schwitzkasten! Ich versuchte wegzulaufen, doch umsonst. Dann rief ich die Polizei, und die Polizei kam“, behauptet der Beschuldigte unter den entsetzten Blicken der Zweitangeklagten, die sich ebenfalls im Gerichtssaal befindet.
„Dumme Männergeschichte“
Die 28-jährige „Täterin“ wird einvernommen. Sie sagt, ihr Ex-Freund verstricke sich in einem Netz von unverschämten Lügen. „Nur eine dumme Männergeschichte! Erstens habe ich ihm nicht aufgelauert, sondern wir haben uns verabredet. Außerdem hat er mich geschlagen und auf dem Boden getreten.“ Er sei schon früher gewalttätig gewesen. „Ich habe noch neun Bisswunden von ihm auf dem Rücken“, sagt die 1,65 Meter große Frau.
Ihr Kontrahent gibt schließlich zu, sich damals gewehrt zu haben. „Aber es war nur Selbstverteidigung, ich musste mich retten“, gesteht er ein und bekennt sich zumindest „teilweise schuldig oder so in der Art . . .“.
Richter Röthlin ist überzeugt, dass es damals zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen war. Beide werden wegen des Vergehens der Körperverletzung schuldig gesprochen und zu Geldstrafen in Höhe von je 400 Euro in hundert Tagessätzen verurteilt.
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