Vereine warnen: Neues Gesetz bedroht Wanderwege

Vorarlberg / 09.12.2020 • 05:50 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Vereine warnen: Neues Gesetz bedroht Wanderwege
Wanderwege wie dieser fallen zukünftig nicht mehr unter das Straßengesetz. Die wegeerhaltenden Vereine befürchten Schlimmes. VN/STEURER

Änderung des Straßengesetzes gefährde das Wanderwegenetz, sagen Alpenverein und Naturfreunde.

Bregenz Eigentlich war der Vorarlberger Alpenverein mit dem neuen Straßengesetz zufrieden. “Die vorgeschlagenen Neuerungen entsprechen unseren Intentionen vollständig und werden daher uneingeschränkt begrüßt”, schrieb Vereinsobmann Andreas Schmidt am 11. März 2019 an die Landesregierung. 21 Monate und ein paar Änderungen später klingt es so: “Die wegeerhaltenden Organisationen lehnen den vorliegenden Gesetzesentwurf entschieden ab.” Unterzeichner: Roman Zöhrer (Naturfreunde), Hanspeter Mair (Deutscher Alpenverein) und Andreas Schmidt. Sie sehen Vorarlbergs Wanderwegenetz in Gefahr.

Fast alle Wege betroffen

2014 ließ ein Grundstücksbesitzer einen Wanderweg sperren. Der Alpenverein protestierte mit Verweis auf das Straßengesetz vor dem Landesverwaltungsgericht, das die Beschwerde abwies. Demnach ist das Gesetz nur für befestigte Wege verantwortlich. Anfang 2020 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof diese Sichtweise. Die Landesregierung möchte das Gesetz deshalb ändern. Eine erste Fassung Anfang 2019 beginnt so: “Wege, die nach ihrer Art nur für den Verkehr von Fußgängern oder Tieren benützbar sind, fallen auch dann unter den Begriff Straße, wenn sie keine baulichen Anlagen sind.” Dem Lob des Alpenvereins stand unter anderem Kritik des Gemeindeverbands gegenüber. Er befürchtete, dass Gemeinden damit auch für hochalpine Wanderwege verantwortlich und haftbar sind. Nun fallen unbefestigte Wanderwege nicht mehr unter das Straßengesetz. 95 Prozent der Wege seien das, rechnen Alpenverein und Naturfreunde vor.

Neu ist zum Beispiel: Die Zeit, die ein Wanderweg benutzt werden muss, bis dessen Benutzung allgemeines Recht wird, verlängert sich von 20 auf 30 Jahre. Außerdem könnte jeder Weg vor dem Zivilgericht landen, befürchten die Vereine. “Aus unserer Sicht ist die Übung vollkommen überflüssig und mit dem viel zitierten Hausverstand nicht vereinbar”, schreiben sie. Die größte Gefahr sei, dass eine eigenhändige Wegsperre nach drei Jahren ohne Einspruch rechtens wird. Außerdem eröffne die Änderung den Eigentümern die Möglichkeit, finanzielle Forderungen aufzustellen.

Im ersten Entwurf wurde den Vereinen Parteistellung bei Verfahren zugesagt. Jetzt doch nicht. “Eine offene Geringschätzung ihrer Arbeit”, kommentieren sie. In der Schweiz seien Wanderwege in der Verfassung geregelt, ergänzt Alpenvereins-Obmann Schmidt im VN-Gespräch. Naturfreunde-Obmann Roman Zöhrer befürchtet Probleme bei Grundstücksverkäufen. “Es droht die Gefahr, dass neue Besitzer die Wege einfach schließen.” Das über 3000 Kilometer lange Wanderwegenetz in Vorarlberg sei bedroht, warnen sie. Heute, Mittwoch, wird das Gesetz im Rechtsausschuss behandelt. In einer Woche ist der Landtag an der Reihe.