Vogelgrippe: Auflagen für Geflügelhalter
bregenz Bereits Mitte November blickten die heimischen Geflügelbauern mit Sorge nach Nordeuropa: Die Vogelgrippe breitete sich entlang der Nord- und Ostsee aus. Ihre Angst: Zugvögel könnten die Geflügelpest in ihre Winterquartiere im Alpenraum tragen.
Noch konnte man in Österreich keine Fälle nachweisen, jedoch in Bayern. Während die Schweiz Geflügelbauer zur Vorsicht aufrief, geht Vorarlberg diese Woche weiter: Entlang des Rheins und am Bodenseeufer gelten für Geflügelhalter bis auf Weiteres neue Auflagen. Enten und Gänse dürfen in den Risikogebieten nicht mehr mit anderem Geflügel gehalten werden. Tränkung und Fütterung sind nur so erlaubt, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Gehege nahe von Oberflächengewässern sind ausbruchsicher zu gestalten. Anzeichen auf eine Erkrankung des Bestandes sind meldepflichtig. Anzeichen sind ein Rückgang der Nahrungsaufnahme um 20 oder auch der Eierproduktion um fünf Prozent wie auch gestiegene Sterblichkeit des Bestandes. Dies sei jedoch keine allgemeine Stallpflicht. Die Haltung von Geflügel ist grundsätzlich ebenfalls meldepflichtig.
Als Risikogebiet gelten folgende Gemeindegebiete, da 2016 entlang von Rhein und See die meisten Fälle auftraten: Altach, Bregenz, Feldkirch, Fußach, Gaißau, Hard, Höchst, Hohenems, Hörbranz, Koblach, Lochau, Lustenau, Mäder und Meiningen.