Vorarlberg wappnet sich gegen Geflügelpest

Befürchtet wird, dass Wildenten die Vogelgrippe in die Vorarlberger Ställe tragen.
Bregenz Bereits Mitte November blickten die heimischen Geflügelbauern mit Sorge nach Nordeuropa: Die Vogelgrippe breitete sich entlang der Nord- und Ostsee aus, Zehntausende Tiere wurden gekeult. Ihre Angst: Zugvögel könnten die Geflügelpest in ihre Winterquartiere im Alpenraum tragen. Schließlich überwintern viele Wildenten an Alpengewässern.
In der Schweiz warnte die Bundesregierung vor den Wasservögeln und rief zur Wachsamkeit auf. Zu diesem Zeitpunkt wurde im bayerischen Passau an der Grenze zu Oberösterreich bei Wildtieren die Seuche nachgewiesen. Bei Zuchtvögeln in Ungarn, Tschechien und der Slowakei gibt es ebenfalls Ausbrüche. In Vorarlberg ging man nun einen Schritt weiter: Entlang des Rheins und am Bodenseeufer gelten für Geflügelhalter mit dieser Woche neue Auflagen. Hier traten bei der letzten Geflügelpestwelle 2016 die meisten Fälle auf. Bislang konnte man jedoch noch keine Fälle von Geflügelpest in Vorarlberg feststellen.
Die Auflagen bis auf Weiteres
- Räumliche Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
- Fütterung nur in einem Stall oder Unterstand, falls die Tiere nicht durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.
- Die Tränkung darf nicht aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu denen Wildvögel Zugang haben.
- Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich Wasservögel aufhalten können, müssen ausbruchsicher abgezäunt werden.
- Reinigung und Desinfektion muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen (Gerätschaften, Ladeplätze etc.).
- Anzeichen, die auf eine Infektion mit Geflügelpest hindeuten, sind umgehend der Behörde zu melden:
- Abfallen der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % oder
- Abfallen der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als zwei Tage oder
- Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.
- Eine allgemeine Stallpflicht herrscht durch diese Auflagen jedoch nicht.
Die Risikogebiete
- Im Bezirk Bregenz
- Bregenz
- Fußach
- Gaißau
- Hard
- Höchst
- Hörbranz
- Lochau
- Im Bezirk Dornbirn
- Hohenems
- Lustenau
- Im Bezirk Feldkirch
- Altach
- Feldkirch
- Koblach
- Mäder
- Meiningen
Vogelgrippe
Der Erreger ist in Wasservögeln heimisch und kann durch Schmierinfektion oder Einatmen auf den Menschen übertragen werden. Die ersten Symptome treten in der Regel zwei bis fünf Tage nach der Infektion auf. Die Krankheit beginnt meist mit Fieber, gefolgt von Husten, Halsschmerzen und Atemnot. Es kann auch oft zu Durchfall und Erbrechen kommen. Im weiteren Verlauf der Infektion entwickelt sich meist eine Lungenentzündung, die zu Lungenversagen und Tod führen kann. Etwa die Hälfte aller Patientinnen und Patienten mit einer Influenza A(H5N1)-Infektion verstarb laut Sozialministerium an ihrer Erkrankung.