Keine Grenzen im Homeoffice
Ausnahme für Grenzgänger bleibt aufrecht.
Schwarzach Für Pendler im Homeoffice gibt es gute Nachrichten. Die Regel, wonach sie maximal 25 Prozent von zu Hause aus arbeiten dürfen, bleibt ausgesetzt. Wäre das nicht der Fall, könnte das Homeoffice für alle Vorarlberger, die bei einer Firma in der Schweiz, in Liechtenstein oder Deutschland arbeiten und dort angestellt sind, sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Steuerrechtliche Folgen
„Das heißt, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung würden am Wohnsitz anfallen“, erklärt Herbert Fechtig, Obmann des Grenzgängerverbandes. In Deutschland hätte es außerdem steuerrechtliche Folgen, wenn ein Pendler aus Österreich mehr als 25 Prozent von daheim aus arbeitet. Daher sei die Klarstellung wichtig, dass die Regel vorerst – bis Juni 2021 – ausgesetzt bleibe, meint Fechtig. Außerdem macht der Verbandsobmann alle Grenzgänger, die ihre Familienbeihilfe im Ausland beziehen, darauf aufmerksam, dass sie den Corona-Kinderbonus gesondert beantragen müssen. Die Einmalzahlung von 360 Euro pro Kind wurde im September automatisch an die Eltern überwiesen, allerdings nur, wenn sie österreichische Familienbeihilfe beziehen. Bei einigen Grenzgängern ist das laut Fechtig nicht der Fall. Sind beide Eltern nicht in Österreich steuerpflichtig oder unselbständig erwerbstätig, sondern zum Beispiel in der Schweiz, fällt die Zuständigkeit für die Familienbeihilfe ans Ausland.
Differenzzahlung
„Sie müssen sich dann beim Finanzamt melden oder über das Beihilfeformular 38 einen Antrag auf Gewährung einer Ausgleichs- beziehungsweise Differenzzahlung beantragen“, erklärt Fechtig. Sozialrechtliche Abkommen sehen vor, dass jene, die in Österreich leben, aber im Ausland arbeiten und dort Kinderbeihilfe beziehen, einen Ausgleich erhalten, wenn ihre Kinderbeihilfe geringer als an ihrem Wohnsitz ist. Eine Differenzzahlung für den Coronakinderbonus ist für sie so gut wie sicher, sagt Fechtig. VN-EBI
„Die Beiträge für die Sozialversicherung würden am Wohnsitz anfallen.“