Oberster Gerichtshof bestätigt Schuldspruch nach BH-Mord
Derzeit wartet man noch auf die offizielle Entscheidung.
Dornbirn Der im Jänner verhängte Schuldspruch über Soner Ö. wegen des Mordes am Amtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die gegen das Urteil eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde als unbegründet abgewiesen. Dies geht aus einer „vorläufigen Verständigung“ an das Landesgericht Feldkirch hervor.
Berufung gegen Strafmaß
Ob es jedoch bei der verhängten Höchststrafe einer lebenslangen Haft bleibt, ist damit noch nicht abschließend geklärt. Diese Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Innsbruck, dem der OGH die Akten zur Entscheidung über die Strafberufung zuwies.
Weshalb eine „vorläufige Verständigung“ ergangen und nicht gleich ein Urteil inklusive Begründung zugestellt wurde, ist für die Verteidigung von Soner Ö. „nicht ersichtlich, ebenso wenig, wer die vorläufige Verständigung veranlasst hat“, so der Bregenzer Anwalt Wilfried Ludwig Weh. Er habe bisher noch nie eine vorläufige Verständigung erhalten, zeigt er sich gegenüber den VN verblüfft.
Er kündigte an, dass der noch nicht begründete Beschluss des OGH nach der Zustellung besonders gründlich geprüft werde. Dabei werde Weh nicht nur die nationalen Rechtswege ausschöpfen. Ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag zieht die Verteidigung unter Weh explizit in Betracht. VN-rau