Gericht: Sachwalter veruntreute Omas Geld

Verschuldeter Enkel hoffte, finanziellen Engpass mit fremden 31.000 Euro zu überbrücken.
Feldkirch Die hochbetagte Unterländerin konnte ihre finanziellen Dinge nicht mehr regeln, da erklärte sich ihr 46-jähriger Enkel bereit, sich als „Sachwalter“ um deren Dinge zu kümmern. Korrekt heißt es heute nicht mehr „Sachwalter“, sondern „Erwachsenenvertreter“. Seine Großmutter war ihm gegenüber immer sehr hilfsbereit, jetzt wollte er für sie da sein.
Doch seine finanzielle Lage veranlasste den Mann zu Tätigkeiten, die weder korrekt noch gesetzeskonform waren. Er „lieh“ sich Geld, weil er mehr Schulden als Vermögen hat. Dabei war offensichtlich, dass er die Summe von 31.000 Euro nicht zurückzahlen wird können. Er konnte die betagte Frau auch nicht fragen, weil sie den Sinn einer solchen Frage nicht mehr verstanden hätte.
Der Unterländer arbeitet zurzeit nur geringfügig, er verdient 420 Euro. Dazu kommt zwar noch die Notstandshilfe, doch abzüglich der Alimente für ein Kind, Kosten für seine laufende Ausbildung und Lebenshaltungskosten bleibt nur wenig übrig. Jedenfalls hätte er ewig gebraucht, die 31.000 Euro zurück zu bezahlen. „Wenn ich ehrlich bin, hätte ich ein anderes Loch auftun müssen, um dieses zu schließen“, gibt der Schuldner als Angeklagter am Landesgericht Feldkirch zu.
Interessant ist, dass der Unterländer ausgerechnet eine Fernausbildung im Bereich von Finanzgeschäften macht. Vor kurzem wurde er bereits verurteilt, weil er es mit den Angaben beim AMS nicht so genau nahm. Eine Strafe wegen schweren Betruges in der Höhe von 960 Euro ist noch offen. Mehrere Tausend Euro muss er dem AMS zurückerstatten.
Weitere Geldstrafe
Die damals bedingt ausgesprochene Strafe von 960 Euro wird nun zu der neuerlichen Verurteilung zusätzlich fällig. Wegen der Veruntreuung von Großmutters Geld gibt es vier Monate Haft bedingt und 2400 Euro Geldstrafe. Richter Georg Furtschegger gewährt dem Verschuldeten Ratenzahlung. „An einem Schuldspruch führt kein Weg vorbei, das haben Sie ja selbst auch eingeräumt. Sie haben den behördlichen Auftrag, sich um die finanziellen Angelegenheiten Ihrer Großmutter zu kümmern, missbraucht“, heißt es in der Begründung. Der Verurteilte akzeptiert die Entscheidung und auch die Staatsanwaltschaft ist einverstanden.