Geschredderte Rechte statt faire Sitzung

Online-UVP-Verhandlung in Sachen Loacker Recycling war laut Gemeinde Altach eine Farce.
Götzis, Altach Direkt an der Gemeindegrenze zu Götzis will das Recyclingunternehmen Loacker seine Schredderanlage – und mit ihr den gesamten Betrieb und die Kapazität – erweitern. Anrainer, eine Bürgerinitiative und die Gemeinde Altach laufen seit Jahren dagegen Sturm, entsprechend viel Hoffnung legen sie in die Verhandlung zur erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese UVP-Verhandlung fand coronabedingt nun allerdings als Online-Sitzung statt – und das, obwohl sich sowohl Gemeinde als auch Bürgerinitiative dagegen ausgesprochen hatten (die VN-Heimat hat berichtet). Sie forderten die Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit physischer Anwesenheit zu einem späteren Zeitpunkt. Die zuständige Behörde sah hier allerdings keine Bedenken und entschied, die Verhandlung im UVP-Verfahren als Videokonferenz abzuhalten.
„Faires Verfahren nicht gegeben“
Bei der am Montag durchgeführten Online-Verhandlung haben sich die Befürchtungen der Gemeinde Altach, dass ein geordnetes Verfahren unter diesen Voraussetzungen nicht gewährleistet werden kann, laut Bürgermeister Markus Giesinger nun voll bestätigt. „Die heutige Online-Verhandlung zur Erweiterung der Schredderanlage bei der Firma Loacker Recycling war eine Farce. Ein faires Verfahren konnte von Beginn an nicht gewährleistet werden“, so Altachs Gemeindeoberhaupt nach der Sitzung. Neben teils größeren technischen Problemen sei es für die Teilnehmer nicht ersichtlich gewesen, wer überhaupt an der Verhandlung teilnimmt und welche Parteien und Beteiligten eigentlich anwesend waren. Weiters konnten sich zu Beginn der Verhandlung die Parteien und die Beteiligten weder durch Handzeichen noch durch Aufforderung per Chat zu Wort melden – und hatten somit keine Stimme. „Diese Videoverhandlung hat es den Parteien unmöglich gemacht, ihre Rechte in der Verhandlung wahrzunehmen. Ein faires Verfahren war also nicht gewährleistet“, kritisiert Giesinger weiter.
Vertagung abgelehnt
Vonseiten des Landes wird diesbezüglich berichtet, dass es der Landesverwaltung trotz der aktuell geltenden und notwendigen Einschränkungen wichtig ist, Verhandlungen – auch in dieser Größe – weiterhin durchzuführen. Aus diesem Grund habe man sich auch für die virtuelle Abhaltung der UVP-Verhandlung entschlossen. Weil allerdings die Interaktion zwischen den Teilnehmern wegen technischer Probleme nicht gegeben war, hat die Gemeinde Altach nach den ersten Pannen neuerlich die Vertagung der Veranstaltung sowie die Abhaltung einer Verhandlung mit physischer Anwesenheit beantragt. Dieser Antrag wurde allerdings vom Verhandlungsleiter abgelehnt, woraufhin die Vertreter der Gemeinde Altach – ebenso wie die Bürgerinitiative – unter Protest und Aufrechterhaltung sämtlicher erhobener Einwendungen die Verhandlung verlassen haben.
Erneut Verschiebung gefordert
„Bei einem fairen Verfahren muss allen Parteien und Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, sich zu Wort zu melden, und nicht nur versucht werden, dies einem Großteil der Teilnehmer zu ermöglichen. Wir fordern deshalb erneut die Verschiebung und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung mit physischer Anwesenheit“, bleibt Bürgermeister Giesinger beharrlich.
Das weitere Prozedere sieht vor, dass alle Beteiligten, denen eine Teilnahme technisch nicht möglich gewesen ist, eine Verhandlungsniederschrift erhalten, damit sie anschließend ihre Fragen stellen beziehungsweise ihre Stellungnahmen abgeben können. „Diese Punkte werden in das weitere Verfahren einfließen und sind Schritte im verwaltungsrechtlichen Covid-19-Begleitgesetz. Die verfahrensabschließende Entscheidung ergeht in weiterer Folge schriftlich“, erklärt dazu Thomas Mair von der Landespressestelle. MIMA