Bezirksgericht: Schwarzarbeit aus Corona-Not

Ehepaar sprang für verhinderte Tochter als Reinigungskraft in Bäckerei ein.
Bregenz Der Schwiegersohn betreibt in der Schweiz eine Reinigungsfirma, die Tochter war im Dienst derselben als Putzfrau in einer Vorarlberger Bäckerei beschäftigt. Doch als durch das Virus die Schlagbäume unerbittlich fielen, zählte die junge Frau zu jenen Grenzgängern, für die eine Einreise aus der Schweiz unmöglich wurde. Besen, Waschmittel und Eimer blieben in der Bäckerei liegen. Das konnte nicht sein.
Da sprang auf ihre Bitte hin die 59-jährige Mutter ein und schrubbte und fegte – allerdings ohne ihre Beschäftigung beim Arbeitsmarktservice anzumelden. Bis die Finanzpolizei auftauchte und kontrollierte. Die Schwarzarbeit flog auf. Hin und wieder hatte auch der 60-jährige Ehemann zu Putzlappen und Besen gegriffen.
Deshalb sitzen nun beide als Arbeitslosengeldempfänger wegen Sozialbetrugs als Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Bregenz.
Nur ein Geschenk
Richter Christian Röthlin will von der Erstangeklagten wissen: „Haben Sie nie daran gedacht, Ihre Beschäftigung beim AMS zu melden?“ Die Angesprochene erwidert schulterzuckend: „Wozu denn? Wir haben nur unserer Tochter geholfen und kein Geld dafür bekommen. Abgesehen von einem Geschenk in Höhe von 300 Euro vom Schwiegersohn als Dank für unsere Hilfe.“ Ihr zweitbeschuldigter Ehemann wirft ein: „Außerdem waren wir der Meinung, dass das mit Corona nur ein paar Tage dauert.“
Kein Betrugsvorsatz: Freispruch
Der Richter schenkt der Unbedarftheit der unbescholtenen Beschuldigten Glauben und spricht beide Beschuldigten frei. Grund: „Ich erkenne keinen Betrugsvorsatz.“ Der Bezirksanwalt meldet volle Berufung gegen den Freispruch an.
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