Kinder- und Jugendanwalt kritisiert Coronagrenzregel

Vorarlberg / 16.12.2020 • 19:00 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Für Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch sind Teile der neuen Grenzverordnung diskriminierend. <span class="copyright">VN</span>
Für Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch sind Teile der neuen Grenzverordnung diskriminierend. VN

Michael Rauch ärgert sich über drei Punkte.

Feldkirch Weihnachten im Familienkreis soll möglich sein, lautete die Ankündigung der Bundesregierung. Nun ist die Verordnung zur Handhabe an der Grenze da (die VN berichteten). Familienangehörige dürfen über Staatsgrenzen pendeln. Allerdings mit der Einschränkung, dass schon zuvor regelmäßig physischer Kontakt erfolgte. In den Erläuterungen ist von einem Monat die Rede, was Vorarlbergs Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch ziemlich ärgert.

Ab 19. Dezember dürfen nur noch Familienmitglieder quarantänefrei einreisen, die ihre Familie mindestens einmal pro Monat sehen.”Das ist eine Diskriminierung für alle, die sich seltener sehen.” Da geht es zum Beispiel um Kinder, die im Ausland studieren oder Eltern, die im Ausland arbeiten. “Für die ist das ein Kontaktverbot”, ärgert sich Michael Rauch. Die Einmonatsfrist sei willkürlich gesetzt. “Es hätten auch drei oder sechs Wochen sein können. Die Frist ist sachlich nicht argumentierbar.” Rauch bemängelt zudem, dass die Möglichkeit, mit einem negativen Testergebnis einer Quarantäne nach der Einreise zu entkommen, gestrichen wurde. Außerdem ärgert er sich über die missverständliche Kommunikation. “Es war immer von einer Weihnachtsverordnung die Rede. Sie gilt aber bis Ende März.”

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