Nach Weihnachten wird es wieder still

Regierung verkündet den dritten harten Lockdown. Ab 26. Dezember hat wieder alles geschlossen. Danach werden Tests wichtig.
Wien Die Pandemie und Österreichs Eindämmungsstrategie haben etwas gemeinsam: Sie geschehen in Wellenbewegungen. Nach dem weichen Lockdown, der zum harten Lockdown führte, vor zwei Wochen in den weichen Lockdown mündete, steht nach Weihnachten der nächste harte Lockdown bevor.
Dauer. Der dritte Lockdown dauert vom 26. Dezember bis 18. Jänner. Allerdings nicht für alle: Wer nicht an den Massentests zwischen 15. und 17. Jänner teilnimmt, muss eine Woche länger im Lockdown verbringen. Danach gelten die Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr wieder. Ansonsten sollen Gastronomie, Kulturbetriebe, Handel, Sportstätten und so weiter aufsperren können. Das geht mit einer Testpflicht einher.
Ausgangsbeschränkungen. Die Ausgangsbeschränkungen des harten Lockdowns kehren zurück. Das bedeutet, man darf den ganzen Tag die eigenen vier Wände nur aus fünf Gründen verlassen, nämlich bei Gefahr, für die Arbeit, um unterstützungsbedürftigen Personen zu helfen, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken (Lebensmittel kaufen, den Partner besuchen) und zur Psychohygiene; also zum Spazieren oder Sport betreiben.
Besuche. Zu privaten Weihnachtsfeiern dürfen sich noch zehn Menschen treffen. Ab 26. Dezember sind solche Besuche wieder verboten. Ob wie bisher die Kontaktbeschränkung nicht für den privaten Wohnbereich gilt, war am Abend noch offen. Fix ist: Es wird keine Ausnahmen für Silvester geben. Der wird heuer also nicht gefeiert.
Gastronomie und Hotels. Nach den ursprünglichen Plänen hätten Beherbergungsbetriebe und die Gastronomie am 7. Jänner öffnen sollen. Daraus wird nichts. Derzeit gilt: Hotels sind für Gäste geschlossen, Ausnahmen gibt es bei Geschäftsreisen. Restaurants dürfen Abhol- und Lieferservice anbieten.
Schule. An den Weihnachtsferien ändert sich nichts. Ab 7. Jänner findet Fernunterricht statt, ab 18. Jänner wieder Unterricht in der Schule. Schüler und Lehrer ohne negatives Testergebnis müssen eine FFP2-Maske tragen. Ab welchem Alter die Tests nötig sind, wollte Kanzler Sebastian nicht beantworten, sondern verwies auf eine weitere Pressekonferenz, die heute, Samstag, unter anderem Bildungsminister Heinz Faßmann abhält.
Handel und Dienstleistungen. Außer dem Lebensmittelhandel schließt ab Weihnachten wieder jedes Geschäft. Unter anderem darum, weil nach den Feiertagen mit einer hohen Kundenfrequenz zu rechnen sei. Auch körpernahe Dienstleistungen sind erst ab 18. Jänner wieder erlaubt. Für viele dieser Berufsgruppen gilt ab der Öffnung eine Testpflicht.
Kultur. Museen dürfen ab 18. Jänner wieder aufsperren, auch Kulturveranstaltungen sind erlaubt. Allerdings nur bis 20 Uhr, dann gilt die Ausgangsbeschränkung. Außerdem muss ein negativer Antigenttest vorgelegt werden, der voraussichtlich nicht älter als 48 Stunden ist. Die Kontrolle soll am Einlass erfolgen. Veranstaltungen im Freien sind mit 750 Zusehern begrenzt, unter Dach mit 500 Zusehern; aber jeweils höchstens nicht mehr als 50 Prozent des Fassungsvermögens für Zuschauer.
Sport und Freizeit. Für den Sportbereich gilt dasselbe. Auch da müssen negative Tests vorgelegt werden. Freizeitbetriebe wie Fitnesscenter und Kinos können ebenfalls unter diesen Bedingungen aufsperren. Auch Eislaufen und Skifahren erwähnte die Bundesregierung auf ihrer Pressekonferenz.
Skigebiete. Ursprünglich war geplant, dass alle Skilifte ab 24. Dezember unter bestimmten Einschränkungen öffnen dürfen. Das können sie auch weiterhin. Die Bundesregierung lässt die Skigebiete offen, gibt allerdings Sicherheitsrahmenbedingungen vor. Länder können jedoch selbst entscheiden, ob sie trotzdem Skigebiete schließen oder strengere Auflagen vorgeben. Vorarlberg lässt die Skigebiete offen – sofern die Betreiber öffnen.
Tests. Der eigentlich geplante Massentest-Termin vom 6. bis 8. Jänner ist wohl hinfällig. Stattdessen findet ab dem 15. Jänner eine dreitägige Testveranstaltung statt. Wer sich nicht testen lässt, muss eine weitere Woche zu Hause bleiben. Menschen mit einem negativen Ergebnis dürfen jegliche Angebote nutzen. Bestimmte Berufsgruppen müssen sich ab 24. Jänner einmal pro Woche testen lassen oder eine FFP2-Maske tragen.
Ab 24. Jänner wird auf massenweise Tests gebaut
Lehrer und Elementarpädagogen, Friseure und andere Arbeiter in körpernahen Dienstleistungen, Gastronomiepersonal mit Kundenkontakt, Handelsangestellte mit Kundenkontakt, Bedienstete im öffentlichen Verkehr, Angestellte im Gesundheitsbereich mit Patientenkontakt und die Bauwirtschaft müssen laut Bundeskanzleramt ab dem 24. Jänner einmal wöchentlich zum Antigentest. Alternativ gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Personen, die eine Krankheit durchgemacht haben, werden von allen Tests befreit. Für wie lange, wird gerade untersucht, erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Nach dem 24. Jänner werden auch regionale Lockdowns und Massentests möglich sein. Details sind noch nicht bekannt. An den Grenzen gelten ab heute, Samstag, strenge Einreiseregeln. Die Polizei wird stichprobenartig an den Grenzen kontrollieren. Man müsse immer mit einer Kontrolle rechnen, sagt Landesrat Christian Gantner.
Text: Magdalena Raos & Michael Prock