Drei Monate Haft für bissige Köchin

24-Jährige rastete wegen Beziehungsgeschichte in Lustenauer Lokal aus.
Feldkirch Die 24-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Immer wieder Körperverletzung, Drohungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Im September dieses Jahres kam es wieder zu einem Vorfall, was ihr nun Vorstrafe Nummer sechs und sogar Haft bescherte. Die hübsche Frau war in einem Lustenauer Lokal zunächst als Gast im Gastgarten gewesen. Hintergrund der nachfolgenden Streiterei war eine Beziehungsgeschichte, weshalb die 24-Jährige offenbar gekränkt und verärgert war.
Hässliche Worte fielen, der Besitzer forderte sie auf zu gehen. Die mit 1,2 Promille Alkoholisierte ging zur Bar im Lokal und fegte mit einem Streich alle Gläser vom Tresen. Der Wirt war verärgert, 95 Euro kostete die Ausstattung. Doch damit nicht genug.
Biss in den Arm
Weil es dem Wirt und seinen Kumpeln zu bunt wurde, packten sie den ungestümen Gast und hielten ihn fest. „Wir wollten sie lediglich fixieren, bis die Polizei kam“, sagen die Zeugen beim Prozess am Landesgericht Feldkirch übereinstimmend. „Die drückten mir so die Luft ab, dass ich in Panik geriet. Da ich keine andere Möglichkeit hatte, biss ich einen von ihnen in den Arm, aber nur, damit er lockerlässt“, sagt die Angeklagte. Die Männer berichten, dass die junge Frau außer Rand und Band gewesen sei. Das Argument der Beißerin, es habe sich um Notwehr gehandelt, greift nicht.
„Wenn Sie selbst eine solche Situation provozieren, können Sie sich nicht im Anschluss auf Notwehr berufen“, klärt sie Richter Andreas Böhler auf. Die Gastronomieangestellte hat noch eine Bewährungsstrafe von acht Monaten offen, verhängt 2019. Doch das war ihr offenbar zu wenig Ansporn, um sich künftig zusammenzureißen.
Unflätige Drohungen
Auch mit Drohungen war sie nicht zimperlich. „Ich mach dich kalt, du Schwein!“ hat sie zum Lokalbetreiber gesagt. „… oder du Sau“, räumt er ein, die Formulierung nicht mehr genau im Kopf zu haben. „Das wäre nicht meine Wortwahl“, bestreitet die Beschuldigte. Der Richter glaubt allerdings den Zeugen und fällt wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung einen Schuldspruch. Drei Monate Haft werden ausgesprochen, die Möglichkeit einer Fußfessel steht der Verurteilten prinzipiell offen. EC