Bregenz Noch bis gestern Abend gab es die schlechte Botschaft für die Liftbetreiber in Österreich nur als Entwurf. Dieser hat zum Inhalt, dass Benützer von Aufstiegshilfen zwingend FFP2-Masken tragen müssen, sowohl beim Anstehen vor dem Sessel bzw. der geschlossenen Kabinenbahn als auch auf bzw. in den Aufstiegshilfen selbst. Ein Unding, meinen die Seilbahner und fragen sich: Warum braucht es auf auf Liftsesseln, an Schleppliften und in durchlüfteten Kabinen Spezialmasken? Und wie soll man das kontrollieren? Muss man Gäste ohne die FFP2-Masken nach Hause schicken?
„Die Verhandlungen mit dem Bund sind noch nicht abgeschlossen. Wir werden am Dienstag weitere Gespräche führen. In der letzten mir bekannten Version der Verordnung war die FFP2-Maske meines Wissens nach nicht mehr enthalten. Wie wir wissen, kann sich das aber mitunter rasch ändern“, sagte LH Markus Wallner im Gespräch mit den VN. Aus Wallners Sicht gibt es darüber hinaus auch noch Fragen zu Themenbereichen wie Gastronomie oder Take-away in den Skigebieten zu klären. Gießt der Gesetzgeber den derzeitigen Entwurf in eine Verordnung, sind die Einschränkungen in den Skigebieten erheblich. Gesundheitsminister Rudolf Anschober will etwa nicht, dass die Liftbetreiber Take-away-Verpflegung anbieten dürfen. „Es ist derzeit vieles in Seife geschnitzt, aber nichts in Stein gemeißelt“, findet der Vorarlberger Seilbahnensprecher Andreas Gapp (47) einen blumigen Vergleich für die derzeitige Situation. Er will nicht einsehen, dass in stark frequentierten U-Bahnwagen gewöhnliche Masken genügen sollen, auf luftigen Sesselliften und in gelüfteten Seilbahnen jedoch nicht. VN-HK, TW
„Es ist derzeit vieles in Seife geschnitzt, aber noch nichts in Stein gemeißelt.“