Wien Nach dem Christkind kommt der Lockdown. Ab 26. Dezember gelten die Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr, zahlreiche Geschäfte müssen schließen. Körpernahe Dienstleistungen werden verboten. Anders als im zweiten Lockdown wird Warenabholung bei allen Betrieben erlaubt sein, wie der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums zeigt. Darin wird auch klargestellt, dass jene Personen von einer Testpflicht ausgenommen sein werden, die in den vergangenen drei Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren.