Wer sich während des Lockdowns noch treffen darf
Wien Die neue Regel ist einfach: Personen aus einem Haushalt dürfen maximal eine haushaltsfremde Person treffen. Diese muss Lebenspartner, enger Angehöriger (Eltern, Kinder und Geschwister) oder wichtige Bezugsperson sein, mit der man auch in Nicht-Lockdown-Zeiten mehrmals wöchentlich Kontakt pflegt. Diese Kontaktbestimmungen gelten laut der aktuellen Verordnung auch für den Aufenthalt im Freien.
Vorarlberger, die in anderen Bundesländern oder im Ausland leben, könnten ihren Weihnachts- und Neujahrsbesuch in ihrer alten Heimat verkürzen müssen. Unter Umständen ist es ihnen aufgrund des Lockdowns ab 26. Dezember verboten, bei ihren engen Angehörige und nahen Bezugspersonen zu übernachten, da diese nur von einer haushaltsfremden Person besucht werden dürfen. Wenn in einer Vorarlberger Familie also zwei Kinder nicht mehr zu Hause wohnen, da sie woanders studieren, dürfen nach dem 25. Dezember nicht mehr beide gleichzeitig bei den Eltern sein, sondern nur eines der beiden; außer die Kinder sind bei ihren Eltern mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet. VN-ram, ebi