Schwarzach Grundsätzlich gilt das ganze Jahr: Feuerwerk der Stufe F1 wie Tischfeuerwerk ist legal, das Schießen von Feuerwerk der Stufe F2 benötigt eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde und jenes der Stufe F3 und höher außerdem entsprechende Ausbildungen. Dies gilt für das gesamte Ortsgebiet und damit auch für Privatpersonen – auch an Silvester.
Bereits in den letzten Jahren ging der Trend immer mehr in die Richtung, nur stark begrenzte oder gar keine Ausnahmegenehmigungen zum Jahreswechsel zu erlassen. Begründet wurde dies meist mit der Feinstaubbelastung. In den Städten Bludenz und Bregenz bleibt man dieser Linie treu und erlaubt auch 2020 kein Feuerwerk. Feldkirch erlaubt heuer erstmals auch kein Feuerwerk. Laut Bürgermeister Wolfgang Matt hängt dies mit den aktuellen Lockdown-Verordnungen, aber auch dem Tier- und Umweltschutz zusammen. „Obwohl mir klar ist“, so Matt, „dass Silvester und Feuerwerk für viele untrennbar zusammengehören, appelliere ich eindringlich daran, sich im Sinne der Solidarität an das Verbot zu halten.“ Lauterach, Götzis und Mäder erlassen ebenfalls keine Ausnahmegenehmigung.
Dort, wo Ausnahmen erlassen werden, gibt es dennoch Einschränkungen. Feuerwerke, dazu zählen auch Böller, sind rund um Pflegeheime, Gotteshäuser, Spitäler und Tankstellen wie auch inmitten von Menschenansammlungen immer verboten. Hohenems erlaubt Feuerwerk im Zeitraum von 21 bis 1 Uhr im gesamten Ortsgebiet mit Ausnahme des Emsbachufers. Lustenau gestattet es im selben Zeitraum im Ortskern. Dieser ist ein Radius von einem Kilometer um den Blauen Platz bis zur Erlöserkirche, dem Parkbad, dem Westrand des Millennium Parks oder dem Nordrand der Hasenfeld-Schulen. In Dornbirn gibt es ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung mit der Bitte, wenn möglich auf Feuerwerk zu verzichten.
Öffentliche Feuerwerke der Gemeinden wird es heuer nicht geben, allein schon aufgrund des Lockdowns. Das Land Vorarlberg rät bereits seit Jahren dazu, auf ein Feuerwerk zu verzichten. VN-rau
„Ich appelliere eindringlich daran, sich im Sinne der Solidarität an das Verbot zu halten.“