Causa Sulzberg durchläuft das Prüfraster
Erhebungen durch Pflegeaufsicht und Bezirkshauptmannschaft.
Bregenz, Sulzberg Der Vorwurf wiegt schwer. Trotz Coronainfektion und verpflichtender Quarantäne soll der Leiter des Altenwohnheims in Sulzberg an seinem Arbeitsplatz gewesen sein. Eine Anzeige brachte, wie die VN berichteten, die Sache am Wochenende ins Rollen. Der Heimleiter wurde suspendiert. Jetzt sind die Behörden am Zug.
Noch diese Woche werden zwei Amtssachverständige der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie des Pflegefachbereichs im Amt der Landesregierung vor Ort mit den Erhebungen beginnen. Es sind jedoch zwei verschiedene Verfahren. „Für die Pflegeaufsicht geht es vorrangig darum, die Einhaltung und Umsetzung der im Zusammenhang mit Covid erlassenen Schutzmaßnahmenverordnung zu prüfen“, erklärt der Fachbereichsleiter für Senioren und Pflegevorsorge im Landhaus, Niko Blatter, auf VN-Nachfrage. In der Verordnung enthalten sind unter anderem die Hygienevorschriften und Besuchsregelungen.
Sachverhalt noch offen
Aufgabe der Bezirkshauptmannschaft ist es, einer möglichen Übertretung von Coronabestimmungen, wie sie etwa die Verletzung der Quarantänepflicht darstellt, nachzugehen. Dabei handelt es sich um ein Verwaltungsstrafverfahren. Das sei bereits eingeleitet, heißt es. Ob die Quarantäneverletzung strafrechtliche Konsequenzen im Sinne einer Gefährdung hat, muss sich jedoch erst herausstellen. Jedenfalls gilt: Wer die behördlich angeordnete Quarantäne bricht und dabei erwischt wird, macht sich einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 40 des Epidemiegesetzes schuldig.
Unter Umständen kommt ein Quarantänebrecher auch gerichtlich in die Zwickmühle, dann nämlich, wenn er sich vorsätzlich so verhält, dass eine Krankheit unter Menschen verbreitet werden könnte. Soweit der Gesetzestext. Noch ist der Sulzberg betreffende Sachverhalt völlig offen.
Den Behördenvertretern dient ein für die Schutzmaßnahmenverordnung entworfener Prüfraster als Grundlage für ihre Ermittlungen. „Es gilt, einen guten Befund zu erarbeiten und alle Blickwinkel genau zu sortieren“, sagt Nico Blatter. Liegen die Ergebnisse vor, erstellen Land und BH ihre Bescheide. Dann entscheidet sich, ob auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Normalerweise haben die Sachverständigen bis zu sechs Monate Zeit für die Erstellung ihrer Gutachten. „In diesem brisanten Fall dürfte es aber wohl schneller gehen“, vermutet Blatter. VN-MM