Negativer Test für die Fahrt nach Lindau
Neben Quarantäne- gilt seit Neuestem auch Testpflicht.
LINDAU Corona hat die Bodenseeregion komplett verändert. Mit steigenden Infektionszahlen werden auch die Regeln für Fahrten in die Nachbarländer immer komplizierter. Vor Kurzem hat Bayern nachgeschärft: Wer aus einem Risikogebiet wie Vorarlberg über die Grenze nach Lindau fährt, muss sich neben einer Quarantäne- nun auch einer Testpflicht unterwerfen.
Spätestens nach 72 Stunden
Konkret hält die neue bayerische Allgemeinverfügung fest, dass Einreisende aus Risikogebieten dazu verpflichtet sind, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein Testergebnis vorzulegen. Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Können die Betroffenen das nicht, müssen sie sich nach der Einreise testen lassen und das Ergebnis binnen 72 Stunden nachreichen. Auch Antigen-Tests sind zulässig. Schon bisher ist für Einreisende aus Risikogebieten eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben, aus der sie sich ab dem fünften Tag freitesten lassen können. Daran ändert sich nichts.
Für Verwandte ersten und zweiten Grades oder Lebenspartner, die vor Kurzem noch bis zu 72 Stunden auflagenfrei nach Bayern oder ins Risikogebiet fahren durften, gilt hingegen: Sie sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen, aber nicht von der Testpflicht. Nur noch für sehr wenige Personen gelten keine Beschränkungen, etwa für Durchreisende oder Berufspendler. Zudem dürfen Reisende aus Risikogebieten nicht vergessen, sich vor der Fahrt nach Deutschland online anzumelden. Auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für den Transit.
Deutschland als Risikogebiet
Darüber hinaus sollten Vorarlberger die österreichischen Einreiseregeln im Blick behalten, um bei der Rückkehr nicht von einer Quarantänepflicht überrascht zu werden. Deutschland gilt als Risikogebiet. Ohne Beschränkungen reisen dürfen unter anderem Menschen, die mindestens einmal im Monat aus beruflichen oder familiären Gründen oder zum Besuch des Lebenspartners pendeln.
Bereits Ende Oktober war in Bayern eine Testpflicht beschlossen worden. Menschen, die wegen Beruf oder Ausbildung regelmäßig in das deutsche Bundesland fahren, mussten wöchentlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hob diese Praxis allerdings wieder auf. Sie sei unverhältnismäßig und widerspreche dem europäischen Recht auf Freizügigkeit, hieß es. Geklagt hatten drei betroffene Salzburger. VN-RAM