Einbruch statt Arbeitssuche

Rumänisches Trio zu teils unbedingten Haftstrafen verurteilt.
Feldkirch „Um es mit diesen Worten zu sagen: Hier ist das Saufen außer Rand und Band geraten“, sagt Clemens Haller, einer der Pflichtverteidiger der drei angeklagten Rumänen, beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Es trug sich im November zu, als ein 24-jähriger Rumäne auf der Durchreise in Feldkirch stoppte. „Ich war unterwegs, um in Deutschland eine Arbeit zu suchen“, erklärt er vor Gericht. Wie es der Zufall wollte, begegneten ihm in der Montfortstadt zwei junge Landsmänner, beide ebenfalls auf Arbeitssuche. Behaupten sie zumindest. Jedenfalls Grund genug, um das Treffen damals mit zwei Flaschen Wodka und einer Unmenge Bier zu feiern.
Autoreifen unterm Arm
Schon recht benebelt, kam das Trio schließlich auf krumme Gedanken. Ohne später einen Sinn dafür erklären zu können, stahlen sie bei einer Autowerkstätte vier Autoreifen und schleppten sie mit.
Ihr Weg führte sie anschließend zu einem Schrebergartenhäuschen, das sie gewaltsam öffneten. Doch nur „um dort zu schlafen“, erwidern die drei Angeklagten unisono auf die Frage von Richterin Sabrina Tagwercher, aus welchem Motiv sie denn in das Häuschen eingedrungen waren. Jedenfalls fehlten dort anschließend Arbeitshandschuhe.
„Hörte Einbruchsgeräusche“
Fest steht auch, dass es die Rumänen nicht lange in der Hütte hielt. „Weil wir einen Schrei hörten“, begründen sie. Noch am selben Abend machten sie sich weiter auf den Weg zu einem Schützenhaus, wo ebenfalls das Türschloss krachte.
Ein Zeuge schildert: „Ich war mit dem Hund spazieren, da hörte ich Holz knacken. Ich war mir sicher, dass es sich um Einbruchsgeräusche handelte, hielt einen Autofahrer auf und sagte ihm, er solle die Polizei verständigen.“ Sofort war eine Streife zugegen, an der Leine der Beamten der Polizeihund Alvaro. Die Eindringlinge rochen Gefahr und suchten das Weite. Noch effektiver erwies sich jedoch das Riechorgan des Riesenschnauzers Alvaro, der die Flüchtenden schließlich im Wald stellte.
„Entschuldige mich tausend Mal“
Wegen der Vergehen des Diebstahls durch Einbruch und Sachbeschädigungen werden sämtliche der drei Angeklagten verurteilt. Zwei von ihnen im Alter von 22 und 23 Jahren kommen noch mit einer Haftstrafe von jeweils sechs Monaten auf Bewährung davon, weil sie vorher unbescholten waren. Der Dritte im Bunde fasst neun Monate Gefängnis aus, drei Monate davon unbedingt. Weil er bereits mehrere Vorstrafen auf dem Kerbholz hat. Er nimmt das Urteil gefasst entgegen und möchte sich nochmals „tausend Mal entschuldigen“. VN-GS
