Ehrlichkeit als Chance vor Gericht

Wer mit Polizei und Justiz kooperiert, kann sich eine Menge Ärger ersparen.
Feldkirch Etwas Unrechtes zuzugeben ist eine Sache, mit der sich vermutlich alle Menschen schwertun. Ganz besonders schwer solche, die damit gegen ein Gesetz, insbesondere das Strafgesetz, verstoßen haben. Bei Einbrüchen, Betrügereien, Suchtmitteldelikten, aber auch anderen Straftaten beginnt der Poker um die Frage: „Was wissen die anderen und was können sie mir nachweisen?“
Natürlich kann es in Einzelfällen, bei denen Fahnder und Justiz im Dunkeln tappen, strategisch schlauer sein, die Karten nicht auf den Tisch zu legen. Kommt ein Gesetzesbrecher dadurch zu einem Freispruch, ist das besser als den Milderungsgrund eines Geständnisses auf seiner Seite zu haben. Die Frage ist nur: „Ist die Suppe tatsächlich so dünn, dass man auf einen Freispruch vertrauen kann?“. Bei allen übrigen Konstellationen macht es Sinn, sich kooperativ zu zeigen.
Besonderer Milderungsgrund
Punkt 17 des § 34 Strafgesetzbuch zählt das Geständnis als besonderen Milderungsgrund auf. Es sollte „reumütig“ sein, also glaubhaft machen, dass es dem Delinquenten leidtut. Oder es muss wesentlich zur Wahrheitsfindung beitragen. Wer selbstständig geschmuggelte oder verkaufte Drogenmengen ausrechnet und offenlegt, erspart den Ermittlern viel Arbeit. Wer zusätzlich noch Hintermänner, Lieferanten und Verstecke verrät, kann zusätzlich punkten. Wenn hingegen ein Einbrecher lange herumdrückt und behauptet, nicht der Täter gewesen zu sein, aber durch DNA-Auswertung, Videoaufnahme und Zeugenbeobachtungen dann doch eindeutig identifiziert wird, ist die Chance auf Strafmilderung dahin.
Beim Geständnis geht es allerdings nicht nur um Spuren und Nachweise äußerlicher Dinge. Es geht auch oft um die „innere Tatseite“.
Und hier wird in der Regel alles versucht, um auf ein weniger streng bestraftes Delikt zu kommen. Die wenigsten Peiniger, auch wenn sie noch so brutal vorgingen, geben zu, dass sie den Kontrahenten auch wirklich schwer verletzen wollten.
Reduzierter Strafrahmen
Selbst wer mit Messern sticht, mit Pistolen schießt und gegen den Kopf tritt, gibt vor Gericht meist an, nicht an die gravierenden Folgen gedacht zu haben. Aus der vorgeworfenen absichtlich schweren Körperverletzung soll eine „normale“ werden.
Glückt dies, reduziert sich der Strafrahmen stark. Statt Haft zwischen einem und zehn Jahren droht bei leichterer Variante ein Jahr Haft oder überhaupt nur eine Geldstrafe. Die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten zu beurteilen, wird immer schwierig sein. Ein Urteil zu fällen, über Schuld und Unschuld zu entscheiden, auch. Vor allem bei hohen Strafen zahlt sich ein Geständnis jedoch aus.