Neue Kontrollstelle für Pflanzenschutzgeräte
Novelle für Pflanzenschutzgeräteverordnung tritt in Kraft.
Bregenz Eine geänderte Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung ist von der Vorarlberger Landesregierung beschlossen worden und bereits in Kraft getreten. Mit dieser Novelle wurde für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten für Flächenkulturen die Landwirtschaftskammer Tirol als autorisierte Werkstätte ernannt. Für Pflanzenschutzgeräte für Raumkulturen bleibt die Maschinenring Dienstleistungs GmbH Tettnang zuständig.
Regelmäßige Kontrollintervalle
Neben einer regelmäßigen Wartung und Eigenüberprüfung der Pflanzenschutzgeräte durch den Verfügungsberechtigten sind Pflanzenschutzgeräte, die beruflich eingesetzt werden, nach festgelegten Intervallen regelmäßigen Kontrollen in einer autorisierten Werkstätte zu unterziehen. Um die Kontrolle und Überwachung zu gewährleisten und weiterhin ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen, wurde die den Kontrollen in autorisierten Werkstätten zugrunde liegende Pflanzenschutzgerätekontrollanleitung aktualisiert und an kontrollpflichtigen Geräte angepasst. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte. Neue Pflanzenschutzgeräte sind innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ab deren Erwerb einer ersten Kontrolle in einer autorisierten Werkstätte zu unterziehen, danach darf der zeitliche Abstand zwischen den Kontrollen drei Jahre nicht überschreiten. Ausnahme: Für noch im alten Jahr kontrollierte Streichgeräte, Granulatstreugeräte, in geschlossenen Räumen eingesetzte Nebelgeräte, Beizgeräte sowie von einer Person gezogene oder geschobene Spritz- und Sprühgeräte gilt ein Kontrollintervall von fünf Jahren.
Wer mit seinem Gerät zur Kontrolle bei einer anerkannten Werkstätte geht, erhält bei positivem Prüfergebnis eine Plakette, die als Nachweis der Kontrolle am Gerät angebracht wird. Muss man zur Kontrolle, sollte man sich rechtzeitig um einen Kontrolltermin bei der Werkstatt bemühen. Kontrolltermine in Vorarlberg finden für die gängigsten Gerätearten normalerweise alle drei Jahre statt, zum nächsten Mal voraussichtlich im April 2021. Für Prüfbedarf zwischen diesen Terminen können Überprüfungen auch in anderen Bundesländern, EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz und Liechtenstein durchgeführt werden. Plakette und Prüfbericht werden auch in Vorarlberg anerkannt. VN-TW