Erster Vogelgrippefall am Bodensee festgestellt
Aufruf zur konsequenten Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen in Vorarlberg.
Konstanz, Bregenz Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums in Baden-Württemberg hat die Geflügelpest jetzt auch den Bodensee erreicht. Der erste bekannt gewordene Fall wurde bei einem Schwan im Bereich der Stadt Konstanz nahe der Schweizer Grenze festgestellt, hieß es in Stuttgart.
Bereits seit Anfang Dezember vergangenen Jahres gelten wegen der Zunahme von Vogelgrippefällen in Europa auf Basis einer Verordnung des Gesundheitsministeriums in Wien Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter in den Bodenseegemeinden und entlang des Rheins: Hausgeflügel muss von Enten und Gänsen getrennt gehalten werden, zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln sind Dächer oder Netze anzubringen, die Fütterung darf nur im Stall oder unter Unterständen durchgeführt werden und Oberflächengewässer sind vom Auslauf entsprechend abzugrenzen, sodass ein Kontakt mit Wildvögeln verhindert wird. Die Maßnahmen zielen laut Norbert Greber, Landesveterinär in Vorarlberg, darauf ab, den Eintrag des Geflügelgrippevirus von der Wildvogelpopulation auf das Hausgeflügel zu verhindern. Um Krankheitsausbrüche frühzeitig erkennen zu können, sind der Naturschutzverein Rheindelta sowie die Bauhöfe der Bodenseegemeinden informiert worden und halten nach toten Wasservögeln Ausschau.
Sofern diese einen guten Erhaltungszustand aufweisen, werden sie zum Nachweis des Virus an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling eingeschickt. Ebenso sind die praktischen Tierärzte darauf hingewiesen worden, auf verdächtige Krankheitssymptome in den Tierbeständen zu achten. Nicht nur vermehrter Totfall, auch ein Leistungsrückgang in einer Herde muss diagnostisch abgeklärt werden.
„Es gilt den Eintrag des Virus von der Wildpopulation auf das Hausgeflügel zu verhindern.“